Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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DAV: Föderalismusreform schafft Unübersichtlichkeit und Rechtszersplitterung

(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2006 dem Gesetz zur Föderalismusreform zugestimmt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet, dass die neuen Rechte der Länder, in bestimmten Fällen von Bundesgesetzen abweichende Regelungen zu treffen, zu neuen Kompetenzproblemen führen werden. Für den Bürger werde es auch schwierig, das auf ihn anwendbare Recht zu finden.

Beispielsweise beim Naturschutz, dem Wasserhaushalt oder der Hochschulzulassung können die Länder künftig von Bundesgesetzen abweichen. Erlässt der Bund aber später ein neues Gesetz, so gilt wieder dieses. „Im schlimmsten Fall haben wir im Wechsel 16 inhaltlich verschiedene Landesgesetze und ein Bundesgesetz“ sagt Rechtsanwalt Dr. Thomas Mayen, Vorsitzender des DAV-Verfassungsrechtsausschusses. „Hier das jeweils aktuell geltende Gesetz zu finden, werden nur noch juristische Experten können“ so Dr. Mayen. Gesetzgebung und Rechtsanwendung seien aber kein Selbstzweck. Dr. Mayen: „Ich hoffe, dass die Bundesländer von ihrem Abweichungsrecht besonnen und sparsam gebrauch machen.“

Auch bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht schafft die Föderalismusreform neue Probleme. Die Europäische Kommission muss nämlich die Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten überwachen. „In Brüssel wird man uns wohl nicht dankbar sein“ befürchtet Dr. Mayen. Die Kommission müsse nun für 16 Bundesländer prüfen, ob vollständig oder nur in Teilen vom Bundesrecht abgewichen wird, und ob dies noch mit den europäischen Vorgaben vereinbar ist.

Schließlich ist aus Sicht des DAV auch zwischen Bund und Ländern neuer Streit vorprogrammiert. Die Rahmengesetzgebung wurde durch die Föderalismusreform abgeschafft. Dafür findet man im Grundgesetz jetzt „Grundsätze“ z.B. des Naturschutzes und des Rechts Artenschutzes, von deren Kern die Länder ausnahmsweise doch nicht abweichen dürfen. Wo genau die Grenzen der Bundes- oder Landeszuständigkeit verlaufen sei nicht klar geregelt. Das Bundesverfassungsgericht wird auch in Zukunft genug zu tun haben.

Die Länderzuständigkeit bei Strafvollzug bezeichnete der DAV, wie alle anderen juristischen Fachverbände auch, mehrfach als katastrophal.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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