DAV: Keine Antiterrorgesetze ohne Geheimdienstkontrolle
(Berlin) - Der Bundestag hat heute (01.12.2006) das Gesetz zur Einführung Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz verabschiedet. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte beide Entwürfe entschieden abgelehnt. Die Anti-Terror-Datei kollidiere mit dem Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste. Zudem sei der Grundrechtschutz nicht hinreichend gesichert. Die Erweiterung der Geheimdienstbefugnisse durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz sei unverhältnismäßig und gehe über die Aufgabe der Terrorabwehr erheblich hinaus. Wenn schon die Antiterrorgesetze erweitert werden, müsse es endlich auch eine Verbesserung der Geheimdienstkontrolle geben, so der DAV.
Die Antiterrordatei zielt nicht auf lediglich belanglose Grundrechtseingriffe ab, sagt Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Bereits die Tatsache der Erfassung in dieser Datei wirke sich stigmatisierend auf die Betroffenen aus. Zudem stelle die Zusammenführung verschiedener Informationen einen neuen Grundrechtseingriff dar.
Erschwerend hinzu komme, dass die bisherige parlamentarische Kontrolle unzureichend ist, so Kilger weiter. Notwendig sei eine Erweiterung der Kontrollbefugnisse der parlamentarischen Gremien und ein behördlicher Unterbau. Anders könnten G10-Kommission und PKG nicht wirksam arbeiten. Hinzu kommen müsse eine klare Aufgabenstellung der Geheimdienste und eine stärkere Beachtung der Abgrenzung der Aufgabenfelder von Polizei und der Geheimdienste.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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