DAV: Keine Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse / Anwälte lehnen Antiterrorgesetze ab
(Berlin) - Der Innenausschuss des Bundestages diskutiert heute (6. November 2006) im Rahmen einer öffentlichen Anhörung den Entwurf des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes. Durch dieses Wortungetüm sollen die Terrorgesetze aus dem Jahr 2002 um weitere 5 Jahre verlängert und verschärft werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist durch nichts begründet, dass das Gesetz überhaupt erforderlich ist. Eine gültige Evaluierung der alten Regelungen hat nicht stattgefunden. Die erneute Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste wird abgelehnt.
Durch das Gesetz sollen die Anordnungsvoraussetzungen für die Auskünfte bei Post- und Telekommunikationsdienstleistern abgesenkt werden. Diese Regelungen hätten sich nicht bewährt, so die Gesetzesbegründung. „Der Gesetzgeber handelt deswegen nach der Maßgabe: Wir bauen Eingriffhürden und Kontrollmechanismen solange ab, bis die Normen sich `bewähren´“, sagte Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Gefahrenabwehrrecht.
„Die neuen Befugnisse für die Geheimdienste sind unverhältnismäßig und gehen über die Aufgabe der Terrorabwehr erheblich hinaus.“, kritisiert Sandkuhl weiter. Künftig sollen Abfragen bei Post, Banken und bei Luftfahrtunternehmen auch bei Bestrebungen möglich sein, die zwar verfassungsfeindlich, vom Terrorismus aber weit entfernt sind.
Mit der von der Bundesregierung vorgenommenen Selbstevaluierung der Terrorgesetze aus dem Jahr 2002 lässt sich die Erforderlichkeit des Gesetzes nicht begründen. Weder wurde externer Sachverstand hinzugezogen, noch lassen sich die Ergebnisse in irgendeiner Weise überprüfen. „Es reicht nicht aus, die Behörden zu fragen, welche Befugnisse sie sich sonst noch wünschen um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zu prüfen“, so Dr. Sandkuhl. Es müssten auch die Auswirkungen für die betroffenen Bürger einbezogen und Verfahrensakten nachvollziehbar ausgewertet werden. Dies sei nicht geschehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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