Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV kritisiert: Bundesregierung demontiert Bleiberecht für Heranwachsende und junge Volljährige! / Statement von Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(Berlin) - Am Freitag stimmt der Bundestag final über das Chancen-Aufenthaltsrecht ab. Durch die letzten Änderungsanträge haben sich jedoch erhebliche Verschlechterungen für die betroffenen Personen ergeben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Änderungen als Rückschritt - und als unnötige Belastung der Gerichte und Verwaltungen.

"Der zuletzt eingefügte Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie der Bleiberechtsregelungen stellt für Heranwachsende und junge Volljährige einen extremen Rückschritt dar. Die Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechtes werden für sie durch den nun plötzlich notwendigen Duldungs-Voraufenthalt von 12 Monaten weitgehend leerlaufen. Damit werden jahrelange Bemühungen konterkariert, diesen jungen Menschen eine Bleibeperspektive zu geben. Es ist eine Schlechterstellung von Geflüchteten, deren Asylverfahren sich über Jahre hingezogen hat oder noch hinzieht, gegenüber bereits langfristig Ausreisepflichtigen - dieser Wertungswiderspruch ist nicht zu rechtfertigen.

Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, Personen, denen eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland eröffnet werden soll, die Einschränkungen eines einjährigen geduldeten Aufenthaltes aufzubürden. Ohne jeden Nutzen werden jungen Ausländerinnen und Ausländern in der Berufsausbildung Steine in den Weg gelegt.

Auch der damit einhergehende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Der dringend notwendigen Entlastung der Verwaltungen und der Gerichte erweisen diese Regelungen einen Bärendienst."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Tatjana Meyer, Pressereferentin Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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