DAV mahnt die Einhaltung des Grundgesetzes an / Verfassung ist nicht Spielball der herrschenden politischen Meinung
(Berlin) - Immer wieder gibt es in der Politik die Überlegung, das Grundgesetz zu ändern, damit Gesetzespläne nicht gegen die Verfassung verstoßen. Aktuelles Beispiel ist hierbei das Luftsicherheitsgesetz. Das Grundgesetz steht aber nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.
Das Grundgesetz ist eine Orientierung für den Gesetzgeber und darf nur in Ausnahmefällen geändert werden, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Der Gesetzgeber sei vielmehr dazu aufgerufen, das Grundgesetz zu wahren und verfassungskonforme Gesetze vorzulegen. Dies wird immer wieder missachtet, so Kilger weiter. Häufig geschehe dies mit der Begründung, die Innere Sicherheit erfordere es. Zahlreiche Gesetze lassen an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln oder sie scheitern, wie der Große Lauschangriff oder EU-Haftbefehl, beim Bundesverfassungsgericht.
Der Wertemaßstab aus der Verfassung gilt für das gesamte Grundgesetz. Demnach verbiete sich nach Ansicht des DAV auch die Kritik am Bundespräsidenten. Dieser habe nicht lediglich eine Ermächtigung, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Das Grundgesetz verpflichte ihn vielmehr dazu, nur verfassungskonforme Gesetze zu unterzeichnen. Dies müsse auch für den Gesetzgeber gelten, der der Hüter der Verfassung sein müsse. Das Grundgesetz darf nicht Spielball der gerade herrschenden politischen Meinung sein, so Kilger weiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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