Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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DAV: Qualifizierter Rechtsrat nur durch Anwälte / Regierung legt Rechtsdienstleistungsgesetz vor

(Berlin) – Heute (22. August 2006) hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, den Entwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz vorgestellt. Der Entwurf schreibt nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fest, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung weiterhin der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Völlig zu Recht weist die Ministerin darauf hin, dass es „für die Rechtsuchenden wichtig ist, sich auch künftig darauf verlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird, die gesetzlich in besonderer Weise zu Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet sind.“ In gewissem Umfang soll auch rechtliche Beratung als „Nebenleistung“ zu einer anderen vertraglichen Tätigkeit oder unentgeltlich auch durch Nicht-Anwälte möglich sein.

„Der Entwurf stellt klar, dass qualifizierter, unabhängiger Rechtsrat nur von Rechtsanwälten garantiert werden kann“, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in einer ersten Stellungnahme. Allerdings müsste den Verbrauchern klar sein, dass Banken und Versicherungen, die Rechtsrat als „Nebenleistung“ anbieten, nicht immer frei von Eigeninteressen beraten und somit der Rat für den Betroffenen mit Risiken verbunden ist. So hätten die Rechtsschutzversicherer immer auch ihre eigene Leistungspflicht im Auge. Die Banken hätten bei Testamentsberatungen auch nachfolgende Anlagegeschäfte im Blick. „Nur Anwälte können, was Anwälte können!“, betont Kilger. Solche Formen der Interessenkollision sei bei Anwälten durch bestehendes und überprüfbares Berufsrecht ausgeschlossen.

Der Bürger habe keine Chance, die Professionalität und Qualität des Rechtsrats zu testen. „Wo Rechtsberatung drauf steht, muss immer anwaltliche Beratung drin sein,“ so Kilger weiter. Es werde schon heute unter verschiedensten Bezeichnungen versucht, den Bürgern Rechtsrat zu erteilen. Dazu fühlen sich oft auch Personen berufen, die keine entsprechende Ausbildung besitzen, deren Zuverlässigkeit niemand geprüft hat, die keine Haftpflichtversicherung unterhalten und die keiner Aufsicht unterliegen. Gerade Bürger, die vielleicht einmal im Jahr mit einem rechtlichen Problem konfrontiert werden oder sich in einer Notsituation befinden, sind solchen Personen dann weitgehend schutzlos ausgeliefert.

„Bei einem Rechtsproblem muss der Bürger bei großen wie bei kleinen Angelegenheiten erwarten können, dass er kompetent Rechtsrat erhält und das Recht korrekt angewendet wird“, so Kilger. Dies könne nur durch einen Anwalt, der sachlich kompetent ist, eine umfassende geprüfte Ausbildung hat, in unabhängiger Weise das Recht bewertet, verschwiegen und auf Vertrauen gestützt geschehen.

Der Begriff der „Nebenleistung“ muss nach Ansicht des DAV eng ausgelegt werden.

Im Bereich der unentgeltlichen Rechtsberatung setzt der Gesetzentwurf das durch die Gerichte gesetzte Recht um.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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