DAV unterstützt Verbesserungsvorschläge des Bundesrates beim Rechtsdienstleistungsgesetz
(Berlin) - Am heutigen Freitag (13. Oktober 2006) berät der Bundesrat über den Regierungsentwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben mehr als 40 Änderungsvorschläge empfohlen. Insbesondere die Vorschläge zur Definition der Rechtsdienstleistung, der Nebenleistung, der unentgeltlichen Rechtsberatung und der Einführung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt.
Bei allen Überlegungen muss der Verbraucherschutz im Vordergrund stehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor unqualifiziertem Rechtsrat geschützt werden, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Ferner müsse die neue Regelung so konkret und eindeutig formuliert sein, dass über dessen Auslegung nicht vor Gerichten gestritten werden muss.
Im Einzelnen:
Definition der Rechtsdienstleistung
Nach dem Regierungsentwurf liegt eine Rechtsdienstleistung dann vor, wenn eine besondere rechtliche Prüfung vorgenommen werden muss. Die Bundesratsausschüsse empfehlen, auf den Zusatz besondere zu verzichten, um eine bessere Abgrenzung zu den allgemeinen Dienstleistungen zu erreichen. Der DAV begrüßt diese Klarstellung, da damit Abgrenzungsschwierigkeiten, die dann die Rechtsprechung beschäftigen würden, vermieden werden können.
Nebenleistung
Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen Rechtsdienstleistung als Nebenleistung nur zuzulassen, wenn sie der Hauptleistung untergeordnet und für sie unerheblich, aber zur Erfüllung der Hauptleistung notwendig ist. Nach dem Regierungsentwurf könnten auch Banken, Kfz-Werkstätten oder andere Unternehmen ohne Hinzuziehung eines Juristen und ohne Kontrolle und ohne Sicherung der Qualität rechtliche Beratung als Nebenleistung anbieten. Nach Ansicht der Bundesratsausschüsse kommen damit erhebliche Risiken auf die Verbraucher zu. Der DAV hat immer eine enge Auslegung des Begriffes der Nebenleistung gefordert. Mit den Vorschlägen kann der Verbraucherschutz verbessert und Risiken ausgeschlossen werden.
Unentgeltliche Rechtsberatung
Die Pläne sehen vor, auch unentgeltliche Rechtsberatung zuzulassen. Außerhalb des engen persönlichen Bereiches sollte dies nur unter der Anleitung eines Volljuristen möglich sein. Nach Ansicht der Bundesratsausschüsse ist die Formulierung unter Anleitung eines Volljuristen nicht konkret genug. Es müsse eine stärkere Anbindung an den Volljuristen und eine Kontrolle der Qualität der Beratung durch den Volljuristen geben, sonst bestehe die Gefahr, dass nicht qualifizierte Personen unentgeltliche Rechtsberatung anbieten.
Einführung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen
Der bisherige Regierungsentwurf verzichtet auf Sanktionen bei Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Ausschüsse empfehlen, solche Sanktionsmöglichkeiten für unbefugte Rechtsdienstleistung und falsche (Berufs-) Bezeichnung einzuführen. Nur so könne ein effizienter Verbraucherschutz auch im Interesse einer geordneten Rechtspflege gewährleistet werden. Das privatrechtliche Instrumentarium reiche nicht aus. Mit Sanktionsmöglichkeiten kann der Schutz vor unerlaubter und unqualifizierter Rechtsberatung verstärkt werden und der Meinung entgegengewirkt werden, unerlaubte Rechtsberatung sei tolerabel.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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