Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Debatte über Missbrauch und Faulenzerei führt in die Irre

(Berlin) - Die Debatte über Missbrauch und Faulenzerei in der Sozialhilfe führt nach Ansicht des Deutschen Städtetages in die Irre. Die meisten Diskussionsbeiträge berücksichtigten noch nicht einmal die Tatsachen ausreichend, und der Blick auf andere, größere Probleme werde verstellt, mahnte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Stephan Articus, in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 22. August 2001.

„Vergessen wird, dass nicht die Sozialhilfeempfänger, sondern die Politiker die Sozialhilfeansprüche in ihrer Struktur und Höhe festgelegt haben. Es gibt ein Faulenzerproblem in der Sozialhilfe. Es betrifft aber allenfalls eine Minderheit unter den Sozialhilfeempfängern“, stellte Articus fest. Der Kern des Problems liege vielmehr darin, dass es an einfachen Arbeitsplätzen fehle und an Anreizen, diese aufzunehmen. Deshalb flössen Milliarden aus öffentlichen Haushalten in künstliche Beschäftigung außerhalb des ersten Arbeitsmarktes. Fazit: „Das Faulenzerproblem ist klein und um so leichter zu lösen, je mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

Articus erhob in dem Zeitungsbeitrag drei zentrale Forderungen, um Arbeitslose wieder besser in den Arbeitsmarkt einzugliedern:


Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik müssen überprüft werden. Die Beschäftigung in Betrieben muss im Mittelpunkt von Fördermaßnahmen für Arbeitslose stehen, um sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Das im Sozialgesetzbuch III zusammengefasste

- Arbeitsförderungsrecht, das die Arbeitslosenhilfe regelt, muss mit
- dem Bundessozialhilfegesetz harmonisiert werden. Sanktionen im
- Falle von Arbeitsverweigerung sowie die Höhe der
- Leistungen für Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe
- sind besser aufeinander abzustimmen.

Der Arbeitsmarkt für gering qualifizierte und bezahlte Tätigkeiten

- muss stärker erschlossen werden, dafür sind auch Kombilohn-
- Lösungen außerhalb der Sozialhilfe in Betracht zu ziehen. Das
- Lohnabstandsgebot für einen angemessenen Abstand zwischen
- niedrigen Löhnen und Sozialhilfe muss durchgängig befolgt
- werden, um Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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