Pressemitteilung | Industrieverband Tore, Türen, Zargen (ttz) in der WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.V.

Der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) empfiehlt: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

(Hagen) - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore und Klappen) sind unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz. Im Ernstfall verhindern sie wirkungsvoll die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und der damit einhergehenden Rauchentwicklung - und helfen damit Menschenleben zu schützen. Das A und O bei den Brandschutzeinrichtungen ist allerdings die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Ernstfall.

Der Industrieverband Tore Türen Zargen, ttz (www.ttz-online.de) empfiehlt daher, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen. Die Prüfungs- und Wartungsarbeiten sind ausnahmslos nur von qualifizierten Fachleuten bzw. Fachfirmen auszuführen.

Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen geregelt. So müssen gemäß der „Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden“ bzw. „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten“ (Technische Prüfverordnung TPrüfVO) „Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und Rauchschutztüren“ nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel – nicht aber auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.

Ein Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach DIN 18 095 besteht jedoch aus Tür-/Torblatt, Zarge, Schließmitteln, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar wichtig für die einwandfreie Funktion des FS/RS-Abschlusses. Im Brandfall müssen alle Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel – und damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert.

Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie zum Beispiel
- Krankenhäuser,
- Alten- und Pflegeheime,
- Schulen u. Kindergärten
- Warenhäuser (Verkaufsstättenverordnung)
- Hochhäuser u. Büros (Arbeitsstättenverordnung)
- Kino, Theater, Stadion (Versammlungsstätten)
und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist eine Überprüfung lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen kann daher nicht verzichtet werden!

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Tore, Türen, Zargen (TTZ) Pressestelle Hochstr. 113-115, 58095 Hagen Telefon: (02331) 2008-0, Telefax: (02331) 2008-40

(sk)

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