Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Der Kita-Rechtsanspruch feiert seinen ersten Geburtstag / In unserem Geschenk-Päckchen befinden sich viele gute Wünsche - aber auch einige Anregungen für die Zukunft

(Berlin) - Am 1.08.2014 wird er ein Jahr alt, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Mit guten Vorsätzen und besten Wünschen wurde er auf seinen Lebensweg geschickt, doch äußere Umstände wie Finanzen und Fachkräftemangel behinderten eine seinen Fähigkeiten angemessene Entwicklung.

Seit einem Jahr haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ob dieser in Form einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflege, zumeist einer Tagesmutter, gewährleitet wird, steht den Eltern aber nur bedingt zur freien Auswahl. Sind in Städten meist genügend Kitaplätze vorhanden, herrscht vor allem in den ländlichen Regionen oftmals ein Mangel, weshalb Eltern auch gegen ihren Wunsch auf einen Kita-Platz auf eine Kindertagespflege zurückgreifen müssen. Wie zufriedenstellend für alle Beteiligten wurde der Rechtsanspruch also wirklich quantitativ und qualitativ umgesetzt?

Geschätzte 32,5 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren werden im Bundesdurchschnitt laut statistischem Bundesamt außerfamiliär betreut. Der Bedarf wiederum beträgt nach Umfragen 41,7%, was deutlich über dem aktuellen Angebot liegt. Dennoch ist die befürchtete Klagewelle seitens der Eltern ausgeblieben. Bis Ende 2013 sind laut Familienministerium nur 242 Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht worden.

Es fehlen jedoch nicht nur Plätze, sondern vor allem qualifiziertes Personal. Die Ausbildung einer Tagesmutter umfasst nach Empfehlung des Bundesverbandes für Kindertagespflege lediglich 160 Stunden, danach können ihr bis zu 5 Kinder gleichzeitig anvertraut werden.

In den Kindertageseinrichtungen arbeiten neben dem ausgebildeten pädagogischen Fachpersonal auch Kinderpfleger/-innen, Sozialassistent/-innen und Mehraufwandsentschädigungskräfte (ehemals 1-Euro-Jobber) sowie anderweitig fachfremdes Personal.

Zudem weicht der errechnete Personalschlüssel oftmals eklatant von dem tatsächlichen ab, ganz zu schweigen vom idealen. Wenn zwei, im besten Fall staatlich anerkannte, Fachkräfte eine 15-köpfige Kindergruppe von Unterzweijährigen betreuen, kann schlichtweg keine individuelle Förderung oder Bildung stattfinden. Inwiefern ein in diesem Alter für die Entwicklung besonders wichtiger Beziehungsaufbau stattfinden kann, ist ebenso fraglich.

Bis Ende 2016 sollen die zur Verfügung stehenden Plätze von derzeit 662.000 (Stand März 2014) auf 811.000 aufgestockt werden. Außerdem will die Bundesregierung bis 2017 eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung stellen, zusätzlich zu 400 Millionen Euro für Sprachförderung in Kitas mit hohem Migrantenanteil.

Am quantitativen Ausbau wird kräftig und produktiv gearbeitet, qualitativ hingegen sieht die Deutsche Kinderhilfe noch erheblichen Raum für Verbesserungen.

Mehr und besser qualifizierte pädagogische Fachkräfte sind der Schlüssel zu einem entspannten Arbeiten, was sich durch weniger Krankheitsfälle, geringere Fluktuation und mehr Zeit für die individuellen Bedürfnisse der Kinder, sowohl auf die Fachkräfte als auch die Kinder positiv auswirkt. Zudem fordern wir eine deutliche Verbesserung der pädagogischen Prozess- und Strukturqualität. Daher setzt sich die Deutsche Kinderhilfe unter anderem mit der Unterstützung der Deutschen Kitaleitungskongresse für bessere Bedingungen und mehr Anerkennung in Kindertagesstätten und -pflege ein und wird dies auch weiterhin aktiv und lautstark tun.

Hierzu zählen auch eine angemessene Entlohnung der Fachkräfte und verbesserte Arbeitsbedingungen. "Es kann nicht angehen, dass ein Grundschullehrer nach der Entgeltgruppe 11 entlohnt wird und ein ebenso wichtiger Erzieher mit einer Ausbildungszeit von durchschnittlich 4 Jahren lediglich nach der Entgeltgruppe 8. Die Erzieherinnen und Erzieher unserer Kinder sollten uns mehr wert sein", erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V. - Die Kindervertreter.

Ebenso wie Kinder ist auch der Rechtsanspruch mit Arbeit und finanziellem Aufwand verbunden, beide brauchen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit eine schützende Hand gegen aufkommende Widrigkeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

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