Deutsche Kinderhilfe fordert Debatte über Verjährungsfristen / Zivilrechtliche Fristen müssen vollständig entfallen
(Berlin) - Angesichts des immer weitere Kreise ziehenden Missbrauchsskandals an diversen katholischen Schulen fordert die Deutsche Kinderhilfe im Interesse der Betroffenen eine offene Debatte über den offenkundigen Schaden, den die derzeit geltenden Verjährungsfristen für die Betroffenen anrichten. Neben der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung von maximal 20 Jahren, bei der es um den gesellschaftlichen Anspruch geht, Straftaten zu sühnen, geht es bei den zivilrechtlichen Fristen um die Ansprüche, die den Betroffenen gegenüber den Tätern und die hinter den Tätern stehenden Institutionen zustehen.
Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche dienen in erster Hinsicht den Betroffenen und können bei der Aufarbeitung der Traumatisierung eine wesentliche Rolle spielen. Aber gerade diese Ansprüche verjähren in Fällen des sog. einfachen sexuellen Missbrauchs schon nach zehn und nur in besonders schweren Fällen nach dreißig Jahren. Die Differenzierung nach einfachem und schwerem sexuellen Missbrauch muss sowohl bei den strafrechtlichen als auch bei den zivilrechtlichen Verjährungsfristen überwunden werden, da es für die Würde und die Traumatisierung des Betroffenen keinen Unterschied macht, ob es zur Penetration gekommen ist oder nicht. Es ist vielfach gerade die Manipulation, die der Täter vornimmt, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden.
In Deutschland verjähren NS-Verbrechen und Mord zu Recht nie. Bei diesen Taten rechtfertigt der sog. Rechtsfrieden keine Verjährung. Gleiches muss für die Taten gelten, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden und über die eben aufgrund ihrer Besonderheit erst in vielen Fällen nach Ablauf der Verjährungsfristen überhaupt gesprochen werden kann. Die Betroffenen erfahren durch die täterfreundlichen Fristen von der Gesellschaft das klare Signal, dass ihr an einer Aufarbeitung der Taten nicht gelegen ist, dass berechtigte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Dies führt häufig zu einer weiteren Traumatisierung.
In der Schweiz wurden aufgrund eines Volksbegehrens die strafrechtlichen Verjährungsfristen abgeschafft.
Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt die Klage von Norbert Denef beim Europäischen Gerichtshof der gegen eine Ablehnung seiner Petition klagt. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2008 eine Petition auf Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen u.a. mit der Begründung abgelehnt, die geltende Rechtslage trage den besonderen Interessen der Opfer von Sexualstraftaten hinreichend Rechnung.
Die aktuellen Fälle belegen in tragischer Weise, dass die derzeitige Rechtslage die Täter schützt und den Betroffenen das klare Signal setzt, keine berechtigten Ansprüche zu haben. Diese unwürdige Rechtslage zu ändern ist nun höchste Priorität für die Politik.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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