Deutsche Kinderhilfe zur Entscheidung des OLG Hamburg: Erfreuliche Korrektur unverständlicher Urteile / Nun muss die Politik handeln
(Berlin) - Das gestrige (15. Februar 2010) Urteil des Hamburger Oberlandesgerichtes hat in wünschenswerter Klarheit ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg aufgehoben, das eine fatale Signalwirkung an die pädokriminelle Szene gesandt hatte. Die Anweisung in den einschlägigen Chats "Nur verlinken, nicht Herunterladen!" ist endlich kein Grund mehr für Straffreiheit.
Es bleibt zu hoffen, dass nun die deutschen Amtsgerichte dieses Grundsatzurteil unverzüglich bei ihrer Rechtsprechung berücksichtigen. Zu den abstrusen Freisprüchen in der bisherigen Rechtspraxis konnte es ohnehin nur kommen, weil das Strafmaß für das Herunterladen "kinderpornographischer" Dateien so gering ist, dass die Zuständigkeit dafür nicht bei den Strafkammern der Landgerichte sondern bei den Amtsgerichten liegt.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass nach geltender Rechtslage derjenige, der pädokriminelle Dateien herunter lädt nur zwei Jahre Haft erhält, während das Herunterladen von kommerziellen Filmen oder Software mit einer Haftstrafe von drei Jahren geahndet wird. Auch das desaströse Scheitern des Zugangserschwerungsgesetzes offenbart den Geist, der in der Politik weht.
"Der Gesetzgeber ist nach dieser richterlichen Klarstellung des Deliktes nun aufgefordert, das Strafmaß zu erhöhen. Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe eine entsprechende Reform. Für das Betrachten widerwärtiger Machwerke, bei denen Kinder in Wirklichkeit gequält werden, und die mit dem euphemistischen Begriff der "Kinderpornographie" nichts zu tun haben, ist eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft angemessen. Wenn schon der "wirtschaftliche Schaden" der Filmindustrie drei Jahre Haft rechtfertigt, sollten die ihr Leben lang traumatisierten Opfer des Missbrauchs im Netz durchaus fünf Jahre Haft rechtfertigen", so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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