Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Deutsche Kinderhilfe zur Reformankündigung des Vormundschaftsrechts durch die Bundesjustizministerin: Richtiger Schritt / Justizministerium sollte Federführung für das neue Kinderschutzgesetz übernehmen

(Berlin) - Die heutige (8. Januar 2010) Ankündigung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, das Recht der Amtsvormundschaften zu reformieren, lässt hoffen, dass nach dem Versagen der letzten Regierung beim sog. Kinderschutzgesetz nun doch Bewegung in den Kinderschutz in Deutschland kommt.

Der Amtsvormund von Kevin, der sein Mündel nie sah und sich nicht um das Kind kümmerte, "betreute" 230 Mündel. Trotz eines Untersuchungsausschusses und einer breiten öffentlichen Debatte sind mehr als 120 Mündel pro Amtsvormund in deutschen Jugendamtsbezirken nach wie vor die Regel - teilweise sind es bis zu 200. Einzelvormünder, also Personen außerhalb des Jugendamtes, die gesetzlich die Regel sein sollten, sind in Deutschland die Ausnahme.

Die Gesetzesinitiative greift daher eine wesentliche Schwachstelle im Jugendhilfesystem auf. Insbesondere ist zu begrüßen, dass ein monatlicher Kontakt sowie eine Berichtspflicht vorgeschrieben werden sollen.

Das Kinderschutzgesetz ist am Ende der letzten Legislaturperiode an den Beharrungskräften im Jugendhilfesystem gescheitert. Eine der Schwachstellen des letzten Entwurfes war es, dass das Familien- und das Gesundheitsministerium nicht zusammengearbeitet haben, obwohl die Schaffung einer Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Jugendhilfesystem eine entscheidende Grundlage für ein präventives Hilfesystem wäre. Bundesfamilienministerin Dr. Köhler und Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler sind am Scheitern des alten Gesetzes nicht beteiligt, so dass jetzt eine konstruktive Zusammenarbeit im Hinblick auf einen dringend notwendigen verbesserten Kinderschutz möglich ist.

Nun sollte das Bundesjustizministerium - in Abstimmung mit den Ressorts Familie und Gesundheit - die Federführung für ein umfassendes Kinderschutzgesetz übernehmen. Der Einfluss der Sozialverbände, die die letzte Reform bereits im Vorfeld im Familienministerium verwässern konnten, ist im Justizministerium nicht so groß.

"Die Bundeskanzlerin hat anlässlich der beiden sog. "Kindergipfel" im Dezember 2007 und Juni 2008 den Kinderschutz zur Chefsache erklärt und ein Kinderschutzgesetz angekündigt. Das Familienministerium ist an dieser Aufgabe in der letzten Legislaturperiode aufgrund fehlenden Rückhaltes durch die Kanzlerin gescheitert. Es wäre ein deutliches Signal, wenn nun - angesichts der Komplexität und der ressortübergreifenden Problematik - das Justizministerium den Auftrag für den Entwurf eines umfassenden Kinderschutzgesetzes erhalten würde", so Georg Ehrmann.

Am 20. Januar 2010 setzen der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe mit der Fachtagung "Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz” neue Impulse für den Kinderschutz in Deutschland. Renommierte Experten stellen bewährte Modelle aus der Praxis vor und diskutieren mit den Teilnehmern. Die Fachtagung steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler.

Der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, steht Ihnen unter der Mobilfunknummer 0160 364 56 85 oder unter der Telefonnummer 030 24 34 29 40 zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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