Pressemitteilung |

Deutsche Wasserwirtschaft: 12 Forderungen an die Politik

(Berlin) - "Top-Qualität, Versorgungssicherheit und nachhaltige Sicherung der Ressourcen sind die obersten Gebote für unser Lebensmittel Nummer 1", so Dieter Bongert, wasserpolitischer Sprecher des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) anlässlich der Vorstellung der BGW-Wasserprogrammatik am 26. September in Berlin.

Rund 80 Millionen Menschen werden in Deutschland von rund 6.600 Unternehmen optimal versorgt. Der BGW repräsentiert rund 80 % der deutschen Wasserversorgungswirtschaft. Für den BGW gilt: Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind natürliche Monopole. Wettbewerb qua parallelem Leitungsbau und Durchleitung sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen in der Regel nicht darstellbar. Die vom Gutachtergremnium empfohlene staatliche Regulierung lehnt die deutsche Wasserwirtschaft ab. Sie ist ineffizient und geht zu Lasten von Qualität und Ökologie. "Leistungsfähigen kleineren und mittleren Unternehmen die Existenzberechtigung deshalb abzusprechen, weil sie international nicht tätig sind, ist unsinnig und systemfremd", so Bongert.

Ein Pflicht zur Ausschreibung von Konzessionen lehnt der BGW ebenfalls ab. Dagegen stellen die Unternehmen zwölf Forderungen an die Politik:

- Unter Beibehaltung des Spitzenniveaus ist jede Regelung über eine weitere Steigerung der technischen Anforderungen in Deutschland durch eine Kosten-/Nutzenanalyse zu bewerten. Dies gilt angesichts des erreichten hohen Trinkwasserstandards weit unterhalb der Grenzwerte auch für Maßnahmen, die auf Grundlage des Minimierungsgebots vorgeschlagen werden.

- Nationale Verschärfungen bei der Umsetzung europäischer Vorschriften müssen aus Kostengründen unterbleiben.

- Um Anlagen kostengünstiger zu bauen, sind die Entscheidungen auf Grundlage geltenden Rechts vom Unternehmen selber zu treffen, was standardisierte Lösungen erleichtert.

- Die Entscheidung über ortsnahe Wasserversorgung oder alternativen Wasserbezug ist vom Wasserversorger generell selber zu treffen.

- Deutschland ist mit Wasser reich gesegnet. Deshalb muss die Wassersparpolitik entideologisiert werden, um zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie zurückzufinden.

- In den Gemeindeordnungen der Länder sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass kommunale Unternehmen auch außerhalb der kommunalen Grenzen z.B. als Wasserlieferant oder Abwasserentsorger tätig werden können.

- Um die Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. den Marktzutritt für Kommunen und Unternehmen weiter zu verbessern, sind in allen Bundesländern die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen das Recht erhalten, die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung befreiend auf Dritte zu übertragen. Nachteile, die durch die Bindung einzelner Wettbewerber an vergabe-rechtliche Bestimmungen entstehen, sind dabei auszuschließen.

- Die Zusammenführung von Trinkwasser und Abwasser führt zur Nutzung von Synergien und zur Optimierung der Struktur. Dies ist durch die Steuergesetzgebung gebremst. Deshalb ist die steuerliche Gleichbehandlung bei einem ermäßigten Steuersatz von 7 % herbeizuführen.

- Dem Wasserkunden werden über den Wasserpreis fiskalische Sonderlasten aufgebürdet (Wasserpfennige), welche den Wasserpreis um bis zu 20 % verteuern. Die Finanzierung von Staatsaufgaben für den Gewässerschutz über den Wasserpreis ist generell auf den Prüfstand zu stellen. Längst überfällig ist die Überprüfung fiskalischer Sonderlasten darauf, ob sie die ursprünglichen Ziele noch erfüllen. Da beispielsweise die Abwasserabgabe keine Steuerungsfunktion mehr hat, ist sie abzuschaffen. Bei Zahlungen an die Landwirtschaft besteht ein Missverhältnis zwischen der Höhe der vom Wasserverbraucher bezahlten Entgelte und der erzielten Gewässergüte. Die Höhe der Ausgleichsleistungen muss sich in der Verbesserung der Wassergüte widerspiegeln.

- Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat das Ziel der Vereinheitlichung in Europa. Sie sieht für die Wasserunternehmen keine zusätzlichen Kosten vor. Nationale Sonderwege würden dem Ziel der Richtlinie widersprechen.

- Der Wasserpreis darf nur Kosten enthalten, die in direktem Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung der Kunden stehen. In diesem Sinne sind öffentliche Verpflichtungen oder Veranlassungen zur Erbringung produktfremder Leistungen und zur Übernahme produktfremder Kosten auch auf lokaler Ebene abzuschaffen.

- Um Optimierungspotentiale bei Kosten zu erschließen, wird die Wasserwirtschaft ein systematisches Benchmarking ausbauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Josef-Wirmer-Str. 1 53123 Bonn Telefon: 0228/25980 Telefax: 0228/25981 20

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