Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)

Deutscher Brauer-Bund begrüßt Beschlüsse des Bundestags zur Biersteuer

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat Steuererleichterungen für kleinere Brauereien und die Gastronomie beschlossen. Nach intensiver mehrmonatiger Diskussion stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zu. Mit dem Gesetz wird die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt sowie die EU-Systemrichtlinie. Die Alkoholstrukturrichtlinie regelt die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke in Europa. Die Systemrichtlinie bezieht sich auf das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken.

Die Brauwirtschaft hatte die Entscheidung des Bundestages vor allem deshalb mit großer Spannung erwartet, weil sie auch Entlastungen für die von der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise hart getroffenen Betriebe umfasst. So macht Deutschland mit dem Gesetz nun von einer Übergangsfrist Gebrauch, wonach bei zuckergesüßten Biermischgetränken die nach der Gärung zugegebenen Zutaten bis Ende 2030 von der Besteuerung ausgenommen werden. Damit entspricht der Gesetzgeber einer zentralen Forderung des Deutschen Brauer-Bundes. Ab dem 1. Januar 2031 müssen dann bei Biermischgetränken auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bei der Messung des Grades Plato berücksichtigt werden. Vom Parlament beschlossen wurde zudem die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die die frühere Bundesregierung ursprünglich bis Ende 2022 befristet hatte. Im Zuge der Beratungen über Corona-Hilfsmaßnahmen hatte sich der Brauer-Bund intensiv für diese unmittelbar liquiditätswirksame Entlastung kleinerer Brauereien eingesetzt. Positiv auch: Die EU-Richtlinie sieht die Förderung einer mittelständischen Struktur der Brauwirtschaft vor und erlaubt den Mitgliedstaaten, auf Bier, das von kleinen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern gebraut wird, nach dem jeweiligen Jahresausstoß gestaffelte ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Deutschland hatte die ermäßigten Biersteuersätze für kleine Brauereien mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 gekürzt - in einem umstrittenen Verfahren, das später selbst vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde.

"In einer Zeit, in der immer mehr Brauereien mit dem Rücken zur Wand stehen, sind die Beschlüsse von Regierung und Parlament ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes in Berlin. Der Verband, der die Interessen von 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien in Deutschland vertritt, hatte sich seit Beginn der Corona-Krise intensiv für Entlastungen eingesetzt. "Bei weitem nicht alle Unternehmen können nun von den Beschlüssen profitieren, und für die meisten ist es in der aktuellen Energiekrise wohl eher ein Tropfen auf den heißen Stein, doch das für die Brauwirtschaft ausgehende Signal ist wichtig", so Eichele. Er fordert, Bund und Länder müssten nun so schnell wie möglich über weitere substanzielle Entlastungsschritte entscheiden, um Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten.

Angesichts der Existenzkrise hat der Deutsche Brauer-Bund gemeinsam mit Partnerverbänden einen dringenden Appell an die Politik formuliert. Darin heißt es: "Längst haben die Kostensteigerungen für unsere Betriebe ein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht. Das betrifft Handwerk und Mittelstand ebenso wie Industrie. Ob Gas, Strom oder Kraftstoffe, ob Agrarrohstoffe oder Logistik - exzessive Kostensteigerungen, gepaart mit Lieferausfällen, übersteigen bei vielen Unternehmen der Getränkewirtschaft die Grenzen der Belastbarkeit. Die Bundesregierung darf die Wirtschaft in dieser Situation nicht allein lassen - sie muss handeln. Ohne ein schnelles Eingreifen des Staates und ohne wirksame Hilfen werden allein in der deutschen Getränkewirtschaft hunderte Betriebe und tausende Mitarbeiter ihre Existenz verlieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Nina Göllinger, Pressesprecherin Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091670, Fax: (030) 20916799

(jg)

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