Pressemitteilung | Deutscher Jagdverband e.V. (DJV) - Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur

Deutscher Jagdschutz-Verband gegen Verschärfung des Waffenrechts / Die Jägerschaft darf nicht völlig unberechtigt unter Generalverdacht gestellt werden

(Bonn) - Mit Entsetzen und Trauer hat die deutsche Jägerschaft auf den schrecklichen Amoklauf in Winnenden reagiert. Dennoch dürfe die Tat eines einzelnen verwirrten Menschen nicht zum Anlass genommen werden, das Waffenrecht weiter zu verschärfen, erklärte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute (18. März 2009) in Bonn. "Besitzer legaler Waffen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden", sagte der DJV-Präsident Jochen Borchert. Entschieden wandte Borchert sich gegen anlasslose Kontrollen und warnte davor, den Schutz der Privatsphäre ohne Not zu durchlöchern: "Ich sehe nicht, wie sich derartige Kontrollen in Wohnungen mit der Verfassung in Einklang bringen ließen". Vielmehr komme es darauf an, die vorhandenen Möglichkeiten, die das strenge deutsche Waffenrecht schon heute zulässt, konsequent auszuschöpfen.

Den Vorstoß des Berliner Innensenators Erhart Körting (SPD), Jägern künftig den Besitz von Kurzwaffen zu verbieten, wies der DJV als "Unsinn" zurück. Die Jägerschaft würde damit völlig unberechtigt ins Visier geraten. Jägerinnen und Jäger seien für ihre Arbeit auf Kurzwaffen angewiesen, etwa um angeschossene Tiere oder durch Unfälle verletztes Wild aus nächster Nähe erlegen zu können.

"Selbstverständlich hat die Jägerschaft - ebenso wie die breite Bevölkerung - ein starkes Interesse an der inneren Sicherheit. Das darf aber natürlich nicht dazu führen, dass völlig überzogene und der Sicherheit überhaupt nicht dienliche gesetzliche Regelungen erlassen werden", so Borchert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Jagdschutz-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Johannes-Henry-Str. 26, 53113 Bonn Telefon: (0228) 949060, Telefax: (0228) 9490630

(el)

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