Deutscher Kulturrat begrüßt Pläne der Bundesregierung über die geplante Urheberrechtsabgabe auf Computer, Telekommunikationsgeräte und Internetanwendungen
(Bonn) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin eine geplante Urheberrechtsabgabe auf Computer, Telekommunikationsgeräte und Internetanwendungen einzuführen.
Das Urheber- und das Leistungsschutzrecht ist das zentrale Recht der Künstler und Publizisten. Mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft wird der Bedarf an attraktiven Inhalten, d.h. Texten, Bilder, Filmen und Musik, steigen. Nur wenn genügend attraktive Inhalte angeboten werden, werden sie auf ausreichende Akzeptanz bei den Nutzern stoßen. Die Urheber- und Leistungsschutzberechtigten müssen auch bei neuen Verbreitungsformen eine Vergütung erhalten.
Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Franz Müller-Heuser sagte zu den Plänen der Bundesregierung: Ein angemessener Urheberrechtsschutz in der digitalisierten Informationsgesellschaft liegt nicht nur im Interesse der Urheber und anderer Rechteinhaber, sondern insbesondere auch im Interesse der Nutzer und damit letztlich auch der Informationsvermittler. Ein funktionierendes Urheberrecht ist nicht Hindernis, sondern im Gegenteil Voraussetzung für eine günstige Entwicklung der Informationsgesellschaft. Der Deutsche Kulturrat unterstützt daher die Pläne der Bundesregierung eine geplante Urheberrechtsabgabe auf Computer, Telekommunikationsgeräte und Internetanwendungen einzuführen.
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