Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag begrüßt Kabinettsbeschluss zur Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten im Jahr 2019 und fordert Finanzierung für geduldete Flüchtlinge

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund seine Finanzierung eines Teils der Flüchtlingskosten von Ländern und Kommunen 2019 fortsetzt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung gegenüber Zeitungen: "Es ist gut, dass nun die Finanzierung der Flüchtlingskosten für das kommende Jahr geregelt wird. Allerdings brauchen die Städte Planungssicherheit auch über 2019 hinaus."

Dringend notwendig ist für die Städte außerdem eine Finanzierungsregelung für geduldete Flüchtlinge. "Die Zahl geduldeter Menschen nimmt zu, die von den Kommunen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Viele von ihnen können nicht so schnell in ihre Heimat zurück und werden länger in Deutschland bleiben. Derzeit leben knapp 175.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. Wir sehen deshalb Bund und Länder in der Verantwortung, sich maßgeblich an den Kosten für diese Menschen zu beteiligen. Als im Jahr 2015 die Flüchtlingsfinanzierung in einem schnellen Verfahren geregelt wurde, ist dieses Thema nicht besonders beachtet wurden, weil es noch nicht so viele Geduldete gab. Das muss jetzt nachgeholt werden", so Dedy.

Der Städtetag bewertet es positiv, dass der Bund im Jahr 2019 weiterhin die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge finanzieren will. Einen Teil der bisherigen Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Bezieher von Hartz IV-Leistungen will der Bund allerdings in Zukunft auf anderem Weg, nämlich über die Umsatzsteuer, den Gemeinden zur Verfügung stellen. Dedy: "Das ist problematisch und führt zu Nachteilen für Städte und Regionen mit besonders hohen Sozialausgaben. Sie erhalten dann weniger Mittel. Um das zu vermeiden, plädieren wir für eine Grundgesetzänderung. Dann könnte der Bund seine Beteiligung an den Unterkunftskosten auf über 50 Prozent erhöhen. Das hat auch der Bundesrat kürzlich gefordert."

Mit Blick auf die Integrationsmittel des Bundes sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes: "Es ist gut, dass der Bund weiterhin die Integrationspauschale zahlt. Dieses Geld kommt aber bisher noch nicht in allen Ländern vollständig bei den Kommunen an. Das muss sich ändern. Damit das Gesetz des Bundes, die Kommunen gut unterstützt, müssen die Länder die Bundesmittel für die Integration auch weitergeben. Denn die Kommunen erbringen zum weitaus größten Teil die Leistungen für Integration, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung und durch Schulen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Volker Bästlein, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(sy)

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