DGB begrüßt CDA-Eckpunkte zur Betriebsverfassung
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Eckpunkte des Arbeitnehmerflügels der CDU (CDA) zur Novellierung der Betriebsverfassung begrüßt. Damit habe sich die CDA für eine grundlegende Erneuerung des Betriebsverfassungsgesetzes stark gemacht. Dies ist eine notwendige Antwort auf die massiven Angriffe der Arbeitgeber und ihrer Verbände gegen die dringend erforderliche Reform des fast 30 Jahre alten Gesetzes, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Mittwoch in Berlin.
Wie die CDA zu Recht deutlich mache, stelle die Globalisierung die Betriebsräte vor neue Herausforderungen und mache nicht weniger, sondern mehr Mitbestimmung erforderlich. Auch sei es dringend notwendig, dass die Grundlagen zur Bildung von Betriebsräten nach fast 30 Jahren den veränderten Bedingungen in Betrieb und Verwaltung angepasst würden. Zu Recht würde die CDU-Arbeitnehmerschaft eine Neudefinition des Betriebs- und Arbeitnehmerbegriffes sowie eine Erleichterung der Wahl fordern.
Zutreffend sei auch der Hinweis, dass eine Beschneidung der Tarifkompetenzen nichts mit der Wirklichkeit zu tun habe. Solche Überlegungen würden ins Leere laufen und ordnungspolitisch in die Irre führen. Dieses deutliche Bekenntnis der CDA zum Erhalt des Tarifvorranges wie auch des Tarifvertragsgesetzes ist besonders zu begrüßen, stellte Ursula Engelen-Kefer fest. Denn ohne Koalitionsfreiheit und den Tarifvorrang werde sich auch in Zukunft eine betriebliche Mitbestimmung nicht realisieren lassen. Diese seien unverzichtbare Grundlagen für die Arbeit der Betriebsräte.
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