Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bezirk Niedersachsen, Bremen und Sachsen Anhalt

DGB fordert mehr Transparenz für Wirtschaftsförderung in Niedersachsen

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen sieht deutliche Schwächen bei der Wirtschaftsförderung des Landes und fordert mehr Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln sowie eine bessere Einbeziehung der Beschäftigten in die Entscheidungen. DGB-Wirtschaftsexperte Bernd Lange sagte: „Niedersachsens Wirtschaftsförderung ist von einer guten Praxis weit entfernt. Die Öffentlichkeit und vor allem die Beschäftigten haben das Recht, zu erfahren, wo und wie die erheblichen Mittel, die aus dem EU-Haushalt oder aus Bundes- oder Landeshaushalt fließen, eingesetzt werden.“

Der DGB-Experte sieht folgende Schwachpunkte:

Die Qualität der Arbeitsplätze ist für die Förderwürdigkeit eines Wirtschaftsförderungsantrages in Niedersachsen nicht relevant. Vergeblich sucht man klare Regeln für die Einhaltung von Tarifverträgen, den Ausschluss von Lohn- und Sozialdumping über Leiharbeit oder eine Verpflichtung zur Ausbildung. Solche Bindungsverpflichtungen fehlen in den Antragsformularen.

Betriebsräte werden bei der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln nur im Bereich einer einzigen Förderrichtlinie einbezogen, eine weitere Einbeziehung lehnt das Land ab. Sie erhalten auch keine direkten Informationen über den positiven oder negativen Förderbescheid einer einzelbetrieblichen Fördermaßnahme.

Beschäftigte oder deren Vertreter sind bei der Entscheidung über die Vergabe einzelbetrieblicher Fördergelder nicht beteiligt. Der Wunsch nach einer Beteiligung des DGB an Entscheidungsgremien zur Vergabe dieser Mittel (mindestens analog dem Landeskreditausschuss bei Bürgschaftsanträgen) ist vom Wirtschaftsminister abgelehnt worden.

Die Information der Öffentlichkeit über die Verwendung von Fördergeldern ist unbefriedigend. Die Umsetzung einer neuen EU-Regelung zur Veröffentlichung der Fördermittel erfolgt in Niedersachsen nur unzureichend, lediglich die absoluten Mindestanforderungen (Name, Projektart und Höhe der Förderung) werden umgesetzt. Nicht einmal der Ort der begünstigen Firma wird erscheinen, so dass man Begünstigte mitunter gar nicht lokalisieren kann. Das zentrale Verzeichnis wird nur einmal jährlich erstellt.

Der DGB erwartet bei allen betrieblichen Fördermaßnahmen, dass die Betriebsräte beteiligt werden. Zudem müssen Betriebsräte zeitgleich mit den Unternehmensleitungen durch Land über die Förderentscheidung informiert werden. Der DGB besteht auf einer Beteiligung der Gewerkschaften bei der Entscheidung über die Vergabe einzelbetrieblicher Fördergelder, wie dies vor der Abschaffung der Bezirksregierungen gegeben war. Das öffentliche Verzeichnis zur Vergabe der Fördermittel muss wesentlich häufiger, nämlich monatlich aktualisiert werden, die Begünstigten müssen klar identifizierbar sein. Bindungsverpflichtungen wie etwa „die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze“ müssen effektiv und kontinuierlich überprüft werden. Bernd Lange: „Der Fall Nokia sollte dem Land ein mahnendes Beispiel sein.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund Niedersachsen - Bremen - Sachsen Anhalt (DGB) Tina Kolbeck, Pressesprecherin Otto-Brenner-Str. 7, 30159 Hannover Telefon: (0511) 126010, Telefax: (0511) 1260157

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