Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB weist die Kritik der Arbeitgeber am Job-Aqtiv-Gesetz zurück

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Job-Aqtiv-Gesetz, "weil dadurch Arbeitslosigkeit bekämpft wird, bevor sie entsteht. Die Stärkung der Arbeitsvermittlung durch die Novelle der Arbeitsförderung ist deshalb ein sinnvoller Schritt zur Belebung des Arbeitsmarktes", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 28. September 2001 in Berlin.

Die Kritik der Arbeitgeber weist der DGB zurück. "Es ist wenig überzeugend, die betriebliche Weiterbildung sträflich zu vernachlässigen, gleichzeitig nach ausländischen Fachkräften zu schreien und dann den Gesetzgeber zu schelten, wenn er diese Versäumnisse ausgleicht", so Engelen-Kefer. Die Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung, die das Gesetz vorschreibt, konzentrierten sich vor allem auf die Zielgruppe der älteren und der ungelernten Arbeitnehmer. Zudem seien die Regelungen befristet. Die DGB-Vize sieht darin eine neue Chance für eine Initialzündung tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen: "Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand, gesetzliche Regelungen überflüssig zu machen", forderte Engelen-Kefer.

Eine Ausweitung der Ausgaben für den zweiten Arbeitsmarkt sei zudem nicht zu erwarten. Vielmehr sei es vorrangiges Ziel der Novelle, die Mittel insgesamt effizienter einzusetzen. Dies haben sowohl DGB als auch Arbeitgeber in der Vergangenheit mehrfach gefordert.

Wichtig sei aber jetzt, dass auch im nächsten Jahr die nötigen Mittel zur Umsetzung des Gesetzes bereitgestellt würden. Der DGB erwartet, dass die Bundesregierung für 2002 die erforderlichen Mittel für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung stellt, um Einbrüche bei der Arbeitsmarktpolitik zu verhindern. Alles andere wäre ein Sparen am falschen Platz und würde die Arbeitslosigkeit und die dafür aufzuwendenden Kosten unmittelbar erhöhen.

Die Ausweitung der Leiharbeit ist aus Sicht des DGB nur dann akzeptabel, wenn ab dem 12. Monat wie vorgesehen die Löhne und Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebes gelten. Ansonsten würden nur bestehende Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt, keine neuen Arbeitsplätze geschaffen und Lohndumping Vorschub geleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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