Pressemitteilung | (DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
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Die geforderte Gefahrenbewertung (FMEA) aus dem IFS: Frische Seminar-Webinar beleuchtet Unterschiede zur HACCP-FMEA

(Bonn) - In den Anforderungen der privaten Standardgeber (IFS) sind „Analysen von Gefahren“ gefordert, die in der allgemeinen HACCP-Analyse nicht in allen Fällen gut bearbeitet werden können. Dazu zählt beispielsweise die geforderte Beurteilung der Audithäufigkeit. Die Fehler-, Möglichkeits- und Einfluss-Analyse, kurz FMEA, ist eine analytische Methode des Risikomanagements, die auch in der HACCP-Systematik verwendet wird. Qualitätsmanager und Mitarbeitende der Qualitätssicherung in der Fruchtbranche sind gut beraten, die Grundlagen der FMEA-Methode zu kennen, um die jeweiligen Anforderungen privater Standardgeber noch besser bewerten zu können.

Das Basis-Webinar „Die geforderte Gefahrenbewertung (FMEA) aus dem IFS: Ein Unterschied zu der HACCP-FMEA?“ am 6. Juli 2026 liefert neben den FMEA-Grundlagen auch Hintergründe zu den Unterschieden zwischen den IFS-Anforderungen und der HACCP-FMEA.

Die Online-Veranstaltung der Bildungsplattform des Deutschen Fruchthandelsverbandes (DFHV) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung, die die Methode FMEA, ihre Einsatzmöglichkeiten und Anwendung näher kennenlernen wollen. Ebenfalls sind Interessierte, beispielsweise aus Laboren, herzlich willkommen. Die Teilnehmenden erhalten ausreichend Gelegenheit, ihre speziellen Fragen im Webinarverlauf zu stellen. DFHV-Mitgliedsunternehmen profitieren von der speziellen Webinargebühr.

Nähere Informationen zu diesem Webinar sowie zu dem gesamten Programm der DFHV-Bildungsplattform sind online unter: www.frischeseminar.de zu finden. Dort ist auch die direkte Anmeldung zu der Schulung am 6. Juli möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
(DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V., Bergweg 6, 53225 Bonn, Telefon: 0228 911450

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