Digitaler Euro muss Handwerksbetrieben echten Mehrwert bieten
(Berlin) - Am 23. Juni hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zum Paket zur einheitlichen Währung beschlossen und das Trilogmandat erteilt. Das Paket behandelt den Vorschlag zur Schaffung des Digitalen Euro sowie zur Stärkung des Bargelds. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Angesichts globaler Unsicherheiten ist es sinnvoll, dass mit dem Digitalen Euro die Souveränität und Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs gestärkt werden soll. Zugleich wird mit dem Paket aber auch der weiterhin wichtigen Rolle von Bargeld Rechnung getragen.
Es ist positiv, dass das Parlament wie der Rat zuvor ebenfalls eine weniger strenge Annahmepflicht des Digitalen Euro durch Händler vorsieht. Von den Ausnahmen würden besonders kleine Handwerksbetriebe profitieren. Zugleich bleibt fraglich, wieso überhaupt eine Verpflichtung bestehen bleiben soll. Wenn der Digitale Euro, wie von den Gesetzgebern versichert, einen Mehrwert für alle bietet, also auch für Handwerksbetriebe, werden diese ihn auch ohne Zwang akzeptieren.
Gerade die Gebührenstruktur ist hier zentral. Händler müssen bessergestellt werden gegenüber den aktuellen Gebühren für Kartengebühren. Diese werden derzeit noch von den Zahlungsanbietern diktiert und gehen häufig zu Lasten der Gewinne der Betriebe. Dass sich EU-Parlament und Rat dafür aussprechen, die Gebühren zu begrenzen, ist folglich richtig.
Die Begrenzung muss aber noch dringend konkretisiert werden. Die Kosten dürfen nicht die von nationalen Karten wie Girokarten überschreiten. Sollten andere ähnliche Zahlungsmittel wie Kreditkarten als Vergleich herangezogen werden, würden Handwerksbetriebe schlechter gestellt und der Erfolg des Digitalen Euro gefährdet.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
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