Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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DJV begrüßt BGH-Urteil zum Presseauskunftsrecht

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag zum Presseauskunftsrecht ein klares Votum für den Informationsanspruch der Journalisten (Az. I ZR 13/16). Der BGH hatte zuvor einem Journalisten Recht gegeben, der von einem als Aktiengesellschaft organisierten Versorgungsunternehmen Auskünfte zur möglichen Finanzierung SPD-naher Internetblogs verlangt hatte. Nach den Pressegesetzen der Länder sind Behörden zur Auskunft verpflichtet. Das Gericht entschied sich für den Auskunftsanspruch, weil es den Begriff der Behörde auf Unternehmen der Daseinsvorsorge ausgedehnt hat. Der BGH folgt damit seiner eigenen Rechtsprechung früherer Fälle.

"Damit ist klargestellt, dass Journalistinnen und Journalisten Informationen über das kommunale Handeln einfordern können, die über den direkten Geschäftsbereich des Rathauses hinausgehen", kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er hoffe, dass auch andere Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge den Richterspruch ernst nähmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

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