Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

DNA-Analysedatei: BDK fordert DNA-Probe als polizeiliche Standardmaßnahme

(Birkenwerder) - Angesichts der von Innenminister Schily in einer Pressekonferenz am 7. April abgegebenen Erläuterungen bezüglich DNA erhebt der Bund Deutscher Kriminalbeamter erneut seine Forderungen, dass die Speichelentnahme und Speicherung der DNA – Daten zu Identifizierungszwecken Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung (§ 81 b Strafprozessordnung) wird. Der Eingriff selbst ist nicht schwerwiegender als die Abnahme von herkömmlichen Fingerabdrücken und dient exakt dem selbem Zweck.

Außerdem fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, dass der bestehende Richtervorbehalt für jede Form molekularbiologischer Untersuchungen – also sogar für die Untersuchung von Spuren unbekannter Spurenverursacher – gänzlich entfällt, um einerseits von diesem Instrument mit vertretbarem bürokratischen Aufwand Gebrauch machen zu können und andererseits nicht an der Überlastung der Gerichte faktisch zu scheitern. Eine richterliche Kontrolle wäre im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens bei Widerspruchseinlegung des Betroffenen jederzeit gewährleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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