Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband SekundÀrrohstoffe und Entsorgung e.V.

Dr. Frank Petersen: Neues KrWG mit Handlungsoptionen fĂŒr Altpapierbranche

(Bonn) - Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird sich auch auf das Altpapierrecycling auswirken. Ministerialrat Dr. Frank Petersen vom Bundesumweltministerium stellte im Rahmen des 15. Internationalen Altpapiertages des bvse klar, worauf sich die Branche einstellen muss.

Petersen betonte, dass weiterhin der Grundsatz der kommunalen EntsorgungszustĂ€ndigkeit fĂŒr verwertbare HaushaltsabfĂ€lle, also auch fĂŒr Altpapier, gelte. Gewerbliche Sammlungen seien - im Gegensatz zu den BeschrĂ€nkungen des BVerwG-Urteils aus dem Jahre 2009 - jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulĂ€ssig und bestehende Sammlungen könnten nicht einfach untersagt werden. Auch gemeinnĂŒtzige Sammlungen seien weiterhin möglich.

Kommunale haushaltsnahe Sammlung und Wertstoffhöfe geschĂŒtzt
Entscheidend fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit einer gewerblichen Sammlung sei, dass die FunktionsfĂ€higkeit der Kommune nicht gefĂ€hrdet werde. Petersen konkretisierte dies insofern, dass hierbei nicht rein auf fiskalische Interessen, sondern auf die wirtschaftliche TragfĂ€higkeit der Gesamtentsorgung abgestellt werde. Neben der wirtschaftlich ausgewogenen ErfĂŒllung der Pflichten dĂŒrften auch Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der Kommune nicht wesentlich beeintrĂ€chtigt werden. Deshalb sei eine kommunale, getrennte Sammlung, die haushaltsnah oder durch eine hochwertige Erfassung ĂŒber Wertstoffhöfe erfolge, nach dem neuen Gesetz besonders geschĂŒtzt. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfĂ€higer ist. Der Leistungsvorteil mĂŒsse messbar und gewichtig sein. Die private Entsorgungswirtschaft habe mit hochwertigen Services, die so von Kommunen nicht vorgehalten werden, gute Chancen ihre Dienstleistungen anzubieten, sagte Petersen.

Bessere Chancen fĂŒr Ausschreibungen
Eine Chance fĂŒr die Branche sieht Petersen auch in dem Ausschreibungswettbewerb. Zwar schreibt das Gesetz den Kommunen - entgegen der Forderung des bvse - nicht unmittelbar vor, AltpapierauftrĂ€ge zukĂŒnftig nur noch per Ausschreibung zu vergeben. Transparente und diskriminierungsfreie Auftragsvergaben seien zukĂŒnftig nach dem KrWG vor der Konkurrenz durch gewerbliche Sammler aber besonders geschĂŒtzt. Es bestehe daher fĂŒr die Kommunen ein erheblicher Anreiz, stĂ€rker als bisher Altpapiersammlungen auszuschreiben. Dies eröffne auch der privaten Entsorgungsbranche neue Möglichkeiten.

Papierbanken und Ankaufmodelle: Altpapier bleibt Abfall
Petersen machte auch deutlich, dass Versuche, den Abfallbegriff durch Konstrukte wie Papierbanken oder Haussammlungen analog zur "Schrottsammlung mit der Klingel" zu umgehen, nicht zulĂ€ssig seien, auch nicht mit dem Argument, die Materialien wĂŒrden dem BĂŒrger abgekauft und seien deshalb kein Abfall. "Bei Altpapier aus den Haushalten handelt es sich um Abfall. Hier haben wir es mit durchmischten Materialien zu tun, die immer auch mit Störstoffen behaftet sind. Ein Ende des Abfallregimes ist nur bei einem sehr hohen QualitĂ€tsniveau denkbar", so Petersen. Ausnahmen wie bei einzelnen AltmetallverkĂ€ufen der privaten Haushalte könnten hier nicht herangezogen werden. Es sei etwas vollkommen anderes, ob hochwertige Kupferrohre oder Altpapier an einen HĂ€ndler verkauft wĂŒrden.

GemeinnĂŒtzige Sammlung: Kooperation mit gewerblichen Sammlern gesichert
Auch die gemeinnĂŒtzige Sammlung sei in Zukunft gesichert. So könnten die sozialen, kirchlichen und karitativen Organisationen, auch ohne eine eigene Logistik und Verwertung vorzuhalten, in Zusammenarbeit mit den professionellen Altpapierverwertern, Mittel fĂŒr ihre Zwecke erwirtschaften. Der gewerbliche Sammler mĂŒsse jedoch den VerĂ€ußerungserlös nach Abzug seiner Kosten und eines angemessenen Gewinns an die gemeinnĂŒtzige Organisation auskehren. Das Gesetz beuge damit MissbrĂ€uchen und Umgehungen vor. Durch reinen Labelverkauf seien die Voraussetzungen einer gemeinnĂŒtzigen Sammlung nicht erfĂŒllt.

Anzeigeverfahren: Rechtssicherheit und NeutralitÀt
In punkto Anzeigeverfahren fĂŒr gewerbliche Sammlungen stellte Petersen klar: "Das Anzeigeverfahren schafft Rechtssicherheit fĂŒr die private und kommunale Entsorgungswirtschaft." Altsammlungen fielen mit dem neuen Gesetz unter den Vertrauensschutz und könnten, wenn sie sich bislang nicht als störend erwiesen hĂ€tten, nur mit angemessenen Übergangsfristen beschrĂ€nkt werden. Bisher sei der Großteil der bestehenden privaten Sammlungen nach der alten Rechtslage und dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2009 nicht gesetzeskonform und nur noch geduldet gewesen.

Die Stelle, bei der eine Sammlung angezeigt werden mĂŒsse, dĂŒrfe jedoch nicht in eigener Angelegenheit entscheiden. Die LĂ€nder seien verpflichtet, das EU-NeutralitĂ€tsgebot einzuhalten. Welche Behörde fĂŒr das Anzeigeverfahren zustĂ€ndig sein wird, sei noch offen und werde von den einzelnen BundeslĂ€ndern festgelegt.

Abschließend zog Petersen insgesamt ein positives Fazit fĂŒr die Altpapierbranche: Das neue Gesetz habe gewerbliche Sammlungen gegenĂŒber dem BVerwG-Urteil wieder legalisiert, sorge fĂŒr Rechtssicherheit und ein hochwertiges Entsorgungsniveau. Hierdurch eröffne es gerade auch qualifizierten privaten Altpapierunternehmen neue Handlungsoptionen.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband SekundÀrrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(tr)

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