Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB - Präsidium kritisiert Regierungsvorlage zum Zuwanderungsgesetz

(Berlin) - Das Präsidium des DStGB hat am 8. November einen Beschluss zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz und zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik gefasst. Darin wird die fortbestehende Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes insbesondere für die Neuordnung und Ausweitung der staatlichen Integrationspolitik betont. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird jedoch deutlich kritisiert. Dieser entspricht nicht den Erwartungen der Kommunen. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung des Asylrechts und die Einschränkung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die zu einer deutlichen Leistungserhöhung für bestimmte Flüchtlingsgruppen, zu einer Ausgabensteigerung für die Kommunen und zu einer Anreizwirkung für Flüchtlinge führt.

Der DStGB lehnt ferner die Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission in den Bereichen Familienzusammenführung und Asyl ab und fordert die Bundesregierung auf, die Steuerungsfähigkeit des deutschen Rechts und die Inhalte des Asylkompromisses zu erhalten.

Schließlich fordert der DStGB eine neue Form der innerstaatlichen Normfolgenabschätzung im Rahmen der europäischen Rechtsetzung. Die Bundesregierung soll zu allen Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission im einzelnen ermitteln und darstellen, welcher Änderungsbedarf sich im deutschen Bundesrecht aus dem Richtlinienvorschlag der Kommission ergibt und welche Kosten daraus entstehen.

Der vollständige Beschluß kann unter http://www.dstgb.de heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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