Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Dürfen Optiker Augendruckmessung und Gesichtsfeldprüfung durchführen?

(Düsseldorf) - Am 21. Juni 2001 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung, ob Optiker Augeninnendruckmessungen und Gesichtsfeldprüfungen durchzuführen dürfen, an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. Bis zu einem endgültigen Urteil sind somit Patienten und Kunden weiterhin verunsichert. Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) warnt noch einmal vor diesem gefährlichen Präventionsangebot einzelner Optiker, da er einen Anstieg von möglichen Erblindungen befürchtet. Bereits im August letzten Jahres hatte der BVA darauf hingewiesen, dass Patienten durch Tests beim Optiker fälschlich in Sicherheit gewiegt werden, da bei alleiniger Druckmessung nachweislich 50% aller Glaukomerkrankungen übersehen werden und somit bei vielen Betroffenen eine der häufigsten Erblindungsursachen in Deutschland, das Glaukom, unerkannt bleibt.

Für die Erkennung oder den Ausschluss eines Grünen Stars (Glaukom) ist die Untersuchung des Sehnervs entscheidend. Nur in Kombination mit diesem Befund kann der Augeninnendruck bewertet und ein Glaukom ausgeschlossen werden. Eine alleinige Augeninnendruckmessung ist keine zuverlässige Glaukom-Früherkennung, weil hierdurch 50% aller Glaukome übersehen werden. Deshalb garantiert nur eine kompetente Früherkennung durch den Augenarzt die zuverlässige Aufklärung des Grünen Stars.

Der BGH beauftragte am 21. Juni 2001 das OLG, bei seiner Entscheidung insbesondere die Aufklärungspflicht der Optiker gegenüber ihren Kunden über die medizinische Unzulänglichkeit der Optiker-Tests verstärkt zu prüfen. "Bis zu einem endgültigen Urteil des OLG haben Optiker weiterhin die Möglichkeit, Augeninnendruckmessung und Gesichtsfeldprüfung durchzuführen. Obwohl das derzeit gültige Urteil die Optiker zwar verpflichtet, ihre Kunden darüber aufzuklären, dass sie mit diesen Methoden weder einen Grünen Star diagnostizieren noch ausschließen können, befürchten wir Augenärzte, dass der geforderte Hinweis in der Öffentlichkeit nicht ausreichend wahrgenommen wird und eine Vielzahl unentdeckter Glaukomerkrankungen, die letztlich bis zur Erblindung führen können, auf uns zukommt", warnt Dr. Uwe Kraffel, 1. Vorsitzender des BVA.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Tersteegenstr. 12 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/4303700 Telefax: 0211/4303720

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