Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Ehrenzeichen der Anwaltschaft für Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer

(Berlin) - Nach einstimmigem Vorstandsbeschluss hat der DAV das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft an Rechtsanwalt Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M verliehen. "Herr Kollege Dr. Maier-Reimer hat sich der Anwaltschaft in besonderem Maße verdient gemacht", so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. "Das ist jedem offensichtlich, der ihn und seine Aktivitäten kennt."

Zugelassen 1968 ist Maier-Reimer Anwalt mit Leib und Seele. Tätig ist er in der Sozietät Oppenhoff, dessen Gründungspartner er ist. Seit 40 Jahren ist er Mitglied des DAV-Ausschusses Zivilrecht - 26 Jahre davon prägte er dessen Arbeit als Vorsitzender maßgeblich. "Die außerordentliche Qualität der Arbeit des Zivilrechtsauschusses des DAV geht auf Ihr Wirken zurück", betont Kindermann in ihrer Laudatio. "Sie kämpfen für ein Recht, das klar, präzise, durchdacht und interessenausgleichend ist." Maier Reimer habe damit ganz wesentlich zur fachlichen Anerkennung des DAV als geschätzter Ratgeber beigetragen.

Verliehen wurde das Ehrenzeichen am Freitag, 11. November 2022, bei der DAV-Mitgliederversammlung in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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