Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz: Viel Licht, aber auch Schatten

(Berlin) - "Die Bilanz nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass sich der jahrelange Kampf unseres Bündnisses für das Gesetz gelohnt hat", kommentierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Michael Konken die aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG, das Bürgern und Journalisten einen umfangreichen Informationsanspruch und das Recht auf Akteneinsicht gegenüber Bundesbehörden einräumt, war am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Laut Bundesinnenministerium hatten bis Dezember 2006 rund 2.300 Bürger und Journalisten Einsicht in Akten bei Bundesbehörden beantragt.

Von der im Vorfeld von den Gegnern des Gesetzes immer wieder ins Feld geführten Überlastung der Ämter, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union, könne bei diesen Zahlen jedoch keine Rede sein. Es falle aber auf, dass mehrere hundert Anträge abgelehnt wurden, fügte Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International hinzu Hier zeige sich, dass die Behörden - wie vom IFG-Bündnis befürchtet - offensichtlich von den zu zahlreichen Ausnahmen des Gesetzes Gebrauch machten. Gerade Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse böten zu viel Spielraum, der Informationsweitergabe zu entgehen. "Dass es sich lohnt, gegen ablehnende Antworten vorzugehen, beweist die Bilanz des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar", ergänzte Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. 196 Bürger hatten sich bis Dezember an den Informationsfreiheitsbeauftragten gewandt, damit dieser für sie vermittelt. In fast zwei Dritteln der Fälle konnte Schaar erreichen, dass zumindest Teile der gewünschten Information zugänglich gemacht wurden.

Um das Gesetz mit noch mehr Leben zu füllen und Bürgern und Journalisten die Nutzung ihres Informationsanspruchs zu erleichtern, hat das IFG-Bündnis das Buch "Informationsfreiheitsgesetz: Information - Ihr gutes Recht" herausgebracht. Die Autoren, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg und DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, verdeutlichen unter anderem, gegen wen der Anspruch auf Informationen besteht, wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, die Auskünfte verweigern, und in welchen Fällen es tatsächlich Ausnahmen von der Informationsfreiheit gibt. "Manche Behörden geben sich leider noch immer sehr zugeknöpft. Dieser Kommentar soll den Bürgern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen", erklärte Dr. Manfred Redelfs von netzwerk recherche. Auch der Gesetzestext ist in dem Buch nachzulesen. Es kostet 10 Euro und ist ab sofort bei den fünf Mitgliederorganisationen des IFG-Bündnisses erhältlich.

Ansprechpartner:

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen Bei Rückfragen: Tel. 030/69 56 23 22; Fax 030/69 56 36 57

Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/7 26 27 92 13

netzwerk recherche: Dr. Manfred Redelfs Bei Rückfragen: Tel. 0151/18053385; Fax 040/3869223

Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch Bei Rückfragen: Tel. 030/20 45 02 56; Fax 030/20 45 02 57

Transparency International: Dr. Hansjörg Elshorst Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98-0; Fax 030/54 98 98 22

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

(bl)

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