Eine Ohrfeige für das AG Schweinfurt: Keine Vorrangstellung der leiblichen Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft
(Berlin) - Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10.8.2009, 1 BvL 15/09) die Vorlage des AG Schweinfurt aus formalen Gründen für unzulässig erklärt hat, setzt es sich in erfreulich ausführlicher Weise mit der Frage auseinander, ob in einer Lebenspartnerschaft die Adoption des leiblichen Kindes des einen durch den anderen verfassungswidrig ist oder nicht.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht dabei der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft und der rechtlichen Elternschaft zumindest einen gleichen Rang einräumt wie der leiblichen Elternschaft.
Dies bedeutet für viele schon langjährig bestehende Familien von Lebenspartnern mit Kindern mehr Rechtssicherheit.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
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