Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

Einigung in den Tarifverhandlungen für den Berliner Nahverkehr

(Berlin) - In den Tarifverhandlungen für den Berliner Nahverkehr haben KAV Berlin und ver.di am 26. Oktober 2021 eine Einigung für die rund 15.700 Beschäftigten der BVG AöR und deren Tochter BT GmbH erzielt. Die Einigung sieht neben Einmalzahlungen und Entgeltsteigerungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen, auch eine stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit für diejenigen Beschäftigte vor, für die bisher tarifvertraglich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden gilt.

Die Einigung ist ein Gesamtpaket aus Manteltarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt, Entgelttarifvertrag und TV Demografie und beinhaltet u.a. Folgendes:

- Für die Monate Oktober bis Dezember 2021 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

- Die Entgelte werden ab dem 1. Januar 2022 für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 9 um 2,1 Prozent erhöht, Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 bis 15 erhalten eine weitere Einmalzahlung. Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Entgelte der Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 um weitere 1,2 Prozent, das Entgelt der Beschäftigten der Entgeltgruppen 10 bis 15 erhöht sich um 1,9 Prozent. Das Entgelt aller Beschäftigten wird ab dem 1. Januar 2024 um weitere 1,2 Prozent erhöht.

- Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Tarifvertrages von derzeit 39 Stunden wird stufenweise jeweils um eine halbe Stunde ab dem 1. Januar 2023, ab dem 1. Juli 2023 sowie ab dem 1. Juli 2024 auf dann 37,5 Stunden abgesenkt.

Beschäftigte, für die bisher tarifvertraglich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden gilt, haben die Möglichkeit, ihre bisherige Arbeitszeit ohne Absenkung beizubehalten. Beschäftigte der BVG, die vor dem 1. September 2005 eingestellt wurden, können ihre Arbeitszeit der jeweils geltenden tarifvertraglichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einmalig anpassen.

- Die Weihnachtszuwendung steigt in den Jahren 2022, 2023 und 2024 um jeweils 100 Euro auf dann insgesamt maximal 1.900 Euro.

Um den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde eine Laufzeit des Manteltarifvertrages und des Entgelttarifvertrages bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart. Der Tarifvertrag Demografie wurde darüber hinaus bis zu zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die konkrete Ausgestaltung der geeinten Inhalte ist den anschließenden Redaktionsverhandlungen vorbehalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Pressestelle Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Fax: (030) 214581-18

(mn)

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