Pressemitteilung | Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK)

Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb / Vereinfachtes HACCP-Konzept für Säuren als Konservierungsmittel jetzt verfügbar

(Berlin) - Seit 1. Januar 2006 gilt die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 für alle Unternehmen, die Futtermittel erzeugen, verfüttern, transportieren oder mit diesen handeln. Ziel der Futtermittelhygiene-Verordnung ist eine hohe und sichere Futtermittelhygiene. Der Verordnungsgeber richtet dabei erhöhte Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Futtermittel-Zusatzstoffen. Kommen diese im landwirtschaftlichen Betrieb zum Einsatz, verliert der Landwirt seinen Status „Primärproduzent“ und ist zur Erfüllung eines Systems der Risikominimierung (HACCP) und des Anhangs 2 der Verordnung verpflichtet. Diese Anforderung wird mit einer zweijährigen Übergangszeit zum 1. Januar 2008 wirksam.

Um die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Erfüllung dieser Anforderung zu unterstützen, hat der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Verbandes der Landwirtschaftskammern, des DBV, der DLG, und des Deutschen Raiffeisenverbandes beauftragt, ein vereinfachtes und leicht handhabbares HACCP-Konzept für den Einsatz von Säuren zu erarbeiten. Der Vorteil für die Anwender: Der Landwirt/die Landwirtin muss lediglich die Hinweise zur Handhabung der Zusatzstoffe berücksichtigen und deren Einsatz dokumentieren.

Das vereinfachte HACCP-Konzept ist in Form eines Merkblattes und eines Protokollbogens, welches in dieser Form auch von den Kontrollbehörden der Bundesländer anerkannt ist, als Download (www.landwirtschaftskammern.de/pdf/saeure-futterzusatz.pdf) verfügbar.

Für weitere im Betrieb verwendete Zusatzstoffe („Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ wie Aminosäuren und Vitamine) wird zurzeit vom ZDL ein weiteres Merkblatt erarbeitet. Für Silierhilfsstoffe gilt grundsätzlich eine Ausnahme. Für diese besteht die Auflage zur Erfüllung eines HACCP-ähnlichen Konzeptes nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-512, Telefax: (030) 31904520

(el)

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