Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Endlich Klarheit bei Trink- und Sondennahrung/BVMed begrüßt Ersatzvornahme des Ministeriums

(Berlin) - Die heute (01. September) veröffentlichte Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums zur Erstattungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung ist aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, eine „gute Nachricht für alle betroffenen Patienten“. Damit herrsche endlich Klarheit, welche Leistungen bei der künstlichen Ernährung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Die entsprechende Verordnung tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Ärzte, Leistungserbringer und Patienten hätten damit ausreichend Zeit, sich auf die neuen Erstattungsgrundlagen einzustellen.

Die neue Verordnung listet auf sechs Seiten kurz und prägnant auf, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Damit ist sichergestellt, dass bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Nahrungsaufnahme enterale Ernährung erstattungsfähig ist, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.

Da Produkte, die speziell für besondere Krankheitsbilder (z. B. Diabetes mellitus) entwickelt wurden, nicht mehr verordnungsfähig sein sollen, muss eine „ausschleichende Nahrungsumstellung“ sichergestellt werden. Dem trägt das Ministerium mit dem Inkrafttreten der Ersatzvornahme zum 1. Oktober 2005 Rechnung. Somit können im September die Patienten auf die neuen Produkte umgestellt werden, während übergangsweise noch die Spezialprodukte verordnet werden dürfen, so der BVMed.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: 030/246255-0, Telefax: 030/246255-99

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