Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Engelen-Kefer kämpft nur für Gewerkschaftsinteressen

(Berlin) - Mit den Forderungen von Frau Engelen-Kefer zur Reform der Betriebsverfassung macht der DGB einmal mehr deutlich, worum es ihm bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes wirklich geht, nämlich den Gewerkschaftseinfluss hemmungslos auszudehnen, erklärte die BDA am 15. Juni 2001 in Berlin.

Es ist bezeichnend, dass der DGB nunmehr die Diskussion um das Hau-Ruck-Wahlverfahren in den Mittelpunkt rückt, um damit ein vermeintliches Defizit demokratischer Teilhabe auszugleichen: Gleichzeitig verliert er kein Wort darüber, dass Minderheiten im Betrieb zukünftig schutzlos seinen Interessen ausgeliefert sein sollen. An keiner Stelle berücksichtigen die Forderungen des DGB die Situation dieser nicht durch ihn repräsentierten Minderheitengruppen. Ihm geht es nur um eines: Seine Machtposition in den Betrieben um jeden Preis zu stärken.

Das Kostenargument zu bemühen, um diese Machtfrage vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, ist demgegenüber geradezu lächerlich. Die Kosten der Betriebsratswahlen machen gerade einmal 0,5 % der Gesamtkosten der betrieblichen Mitbestimmung aus. Wir reden hier von 50 Millionen DM bei einer Gesamtkostenbelastung der Wirtschaft durch die Mitbestimmung in Höhe von mehr als 10 Mrd. DM. Die Kostensteigerung wird durch die verfehlte Novelle sicher ca. 2.5 Mrd. betragen, während die Einsparungen durch Änderungen am Wahlverfahren höchst fraglich und durch nichts gesichert sind.

Ebenso ist die Behauptung, kleinere Unternehmen würden kostenmäßig nicht belastet, schlicht unwahr. Auch Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten werden voll von fast allen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen. So muss zukünftig auch der kleine Handwerksmeister eine „Soll-Ist-Analyse“ aufstellen, um den Qualifizierungsbedarf seiner 5 Gesellen und zwei Auszubildenden zu ermitteln und sich mit seinem Betriebsrat darüber unterhalten, wo er welches Werkzeug einzukaufen hat.

Der Entwurf der Bundesregierung ist demnach ebenso wenig wie die weitergehenden Forderungen des DGB geeignet, Deutschlands Wirtschaft fit für die Zukunft zu machen. Wer dies aber will, muss den Entwurf mit allen seinen untauglichen Regelungen jetzt stoppen und zu einem konstruktiven Dialog bereit sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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