Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Entlassungsabfindungen steuerlich besser behandeln

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass bei der Besteuerung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. "Mit lockerer Hand wird eine steuerliche Wohltat nach der anderen an Gewerbetreibende verteilt. Das Anliegen des DGB dagegen, Entlassungsabfindungen steuerlich endlich besser zu behandeln, wird rundweg abgelehnt beziehungsweise auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Donnerstag in Berlin.

Zunächst seien bei Gewinnen aus der Veräußerung von Betrieben der halbe Steuersatz und höhere Freibeträge wieder eingeführt worden, so der Gewerkschafter. Der Steuerausfall betrage mehr als zwei Milliarden DM. Dann sei mit der Einführung einer Investitionsrücklage sogar die völlige Steuerfreiheit solcher Veräußerungsgewinne ermöglicht worden. Der Steuerausfall belaufe sich auf 300 bis 400 Millionen DM. "Zuletzt ist die Einführung realistischer Abschreibungstabellen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Ein Steuerausfall von bis zu 3,5 Milliarden DM jährlich wird hingenommen", sagte Putzhammer.

Früher seien Entlassungsabfindungen von Arbeitnehmern stets besteuert worden wie die Gewinne bei Betriebsveräußerungen. Die Wiedereinführung dieser Gleichbehandlung, entweder durch Gewährung des halben Steuersatzes, durch höhere Freibeträge oder die Einbeziehung in die Förderung der privaten Altersversorgung würde dagegen vom Bundesfinanzministerium mit dem Hinweis auf einen Steuerausfall von 1,5 Milliarden DM stur abgelehnt. "Diese Steuerpolitik können wir nicht weiter hinnehmen", sagte Putzhammer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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