Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

EnWG-Novelle schützt Haushaltskunden vor unseriösen Energielieferanten und sorgt für fairen Wettbewerb

(Berlin) - Am Freitag beriet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf, der u.a. Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Endkundenbelieferung enthält.

/ Danach soll es Energielieferanten künftig verboten sein, die Belieferung von Haushaltskunden von heute auf morgen zu beenden.
/ Ergänzend werden die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden neu geordnet.
/ Gerade Kunden der Grundversorgung werden besser vor weiteren und unnötigen Belastungen geschützt.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die beabsichtigten Neuregelungen im EnWG. VKU-Chef Ingbert Liebing:

"Nach der Einigung in der Koalition wird der Bundestag heute das EnWG ändern. Damit werden Haushaltskunden künftig besser vor fragwürdigen Energie-Discountern und ihren unseriösen Geschäftspraktiken geschützt. Diesen schwarzen Schafen werden neue Grenzen gesetzt und die Aufsicht der Bundesnetzagentur gestärkt. Das sorgt künftig für mehr fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Gerade in der aktuell hochgradig angespannten Lage der Energieversorgung und -märkte ist das auch ein wichtiges Signal für die Versorgungssicherheit: Die Märkte künftig nicht noch zusätzlich durch Spekulationsgeschäfte und Marktaustritte einzelner Lieferanten belastet zu werden.

Insgesamt ziehen Bundesregierung und Bundestag mit dieser EnWG-Novelle die richtigen Lehren aus der Discounter-Krise Ende 2021/Anfang 2022 und schiebt unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vor: Damals hatten sich einige Energiediscounter bei der Energiebeschaffung verzockt und die Verträge mit ihren Kunden von heute auf morgen beendet -fristlos, was unrechtmäßig war, und mit fragwürdigen Begründungen.

Die Grundversorger, überwiegend Stadtwerke und kommunale Energieversorger, mussten deren Kunden in der Grund- oder Ersatzversorgung auffangen, damit keine Wohnung kalt wurde und nirgendwo das Licht ausging. Allerdings war das eine immense Herausforderung für die Stadtwerke: Über Nacht mussten sie zu den damaligen Höchstpreisen kurzfristig Energie beschaffen, um die Versorgung von bundesweit hunderttausenden Neukunden zu sichern.

In der Folge spalteten etliche Grundversorger daraufhin ihre Grund- und Ersatzversorgungspreise in Bestands- und Neukundentarife, um die Bestandskunden vor erheblichen Preiserhöhungen schützen und den Neukunden kostenverursachungsgerechte Preise berechnen zu können. Genau das berücksichtigt nun der Entwurf: Grund- und Ersatzversorgung müssen nicht länger gleich bepreist werden.

Damit können Stadtwerke zu einem einheitlichen Preis in der Grundversorgung zurückkehren. Das schützt insbesondere die einkommensschwächeren Kunden der Grundversorgung: Für sie dürften die aktuell erwartbaren, generellen Preissteigerungen ohnehin schwer zu stemmen sein. Deswegen sollten sie nicht weitere Belastungen schultern müssen, die einzig und allein die Energiediscounter mit ihren Zocks und Spekulationen an der Börse verursacht haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Dorothea Misch, Geschäftsführerin Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(ss)

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