Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Erfolgsmodell tarifliche Altersvorsorge nicht gefährden: Sozialabgabenfreiheit bei Entgeltumwandlung erhalten!

(Niedernhausen) - Peter Barz, Vorsitzender der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG), und Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „ANG und NGG, Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Ernährungswirtschaft, warnen gemeinsam davor, dass ein Erfolgsmodell der Altersvorsorge gefährdet wäre, sofern die Sozialabgabenfreiheit Ende 2008 entfallen würde. Unser gemeinsamer Appell richtet sich an die Regierungskoalition, den Reformweg weiterhin zu ermöglichen.“

Auf einer gemeinsamen Tagung von ANG und NGG zur betrieblichen Altersvorsorge in Oberjosbach/Niedernhausen, an der mehr als 100 Arbeitgebervertreter, Betriebsräte und Gewerkschafter am 5. und 6. Februar 2007 teilnahmen, haben sich die Tarifpartner sehr zufrieden über die Entwicklung der tariflichen Altersvorsorge in der Ernährungswirtschaft geäußert. Auf tarifvertraglicher Grundlage wurden seit 2001 flächendeckend für alle Beschäftigten der Ernährungswirtschaft Altersvorsorgekonten eingerichtet. Einige große Unternehmen nutzen dafür ihre eigenen Firmenpensionskassen. Für rund 1.000 weitere Unternehmen haben die Tarifparteien die „Pensionskasse Ernährung und Genuss“ als branchenweite Firmenpensionskasse eingerichtet.

In keinem anderen Wirtschaftszweig konnte die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge so ausgeweitet werden wie in der Ernährungsindustrie. Nahezu alle mittleren und größeren Unternehmen der Branche bieten heute für alle Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge.

Anders als private Versicherungen und ihre Wettbewerbspensionskassen sind die Gremien der Firmenpensionskassen paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Darüber hinaus arbeiten Firmenpensionskassen ohne Vertriebskosten und zahlen keine Dividenden an Aktionäre. Es fallen nur minimale Verwaltungskosten an, so dass Firmenpensionskassen besonders effizient sind.

Die Arbeitgeber der Ernährungswirtschaft zahlen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den tarifvertraglich geregelten Beitrag in das Altersvorsorgekonto ein. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Wege der Entgeltumwandlung zusätzlich an ihrer eigenen Altersvorsorge beteiligen. In der Süßwarenindustrie z.B. betreiben bereits 23 Prozent der Arbeitnehmer aktive Eigenvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Der Staat fördert diesen Pensionskassenbeitrag durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung. ANG und NGG setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit über das Jahr 2008 hinaus erhalten bleibt. Nur so werde die erfreuliche Entwicklung bei der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer anhalten und der erfolgreich eingeschlagene Weg dieses Teiles der Rentenreform fortgeführt werden.

Gemeinsame Pressemitteilung:
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG)
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptverwaltung Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

(bl)

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