Erleichterungen für bürgerschaftliches Engagement?
(Berlin) - Mit Interesse nimmt der Deutsche Familienverband (DFV) die am Mittwoch, 16. Juli 2009, durch das Bundeskabinett genehmigte "nationale Engagementstrategie" zur Kenntnis. Der Verband stimmt zwar der Feststellung ausdrücklich zu, dass die Kraft des vorhandenen bürgerschaftlichen Engagements nur weiter erschlossen werden kann, wenn es den Engagierten noch einfacher und attraktiver gemacht wird, für andere aktiv zu werden. Daher sind Erleichterungen im Steuer-, Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Vereinsrecht sehr zu begrüßen. "Die Realität unserer ehrenamtlich in regionalen Gliederungen tätigen Mitglieder sieht aber leider ganz anders aus", erklärt der Bundesgeschäftsführer des DFV Siegfried Stresing.
So wurde zwar durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 eine steuerfreie Ehrenamtspauschale eingeführt. Seit November 2008 jedoch hat das Bundesfinanzministerium mit drei Schreiben, veröffentlicht im Bundessteuerblatt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Pauschale verschärft und besondere Anforderungen an die Satzungen gemeinnütziger Vereine aufgestellt. Vereine, deren Satzung diesen Anforderungen nicht entspricht, die aber dennoch die Ehrenamtspauschale zahlen, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn nicht bis 31.12.2009 eine Satzungsänderung erfolgt. "Welcher ehrenamtlicher Vorstand liest schon regelmäßig das Bundessteuerblatt?" fragt Siegfried Stresing und fügt hinzu: "Dass zunehmend Mitgliedsbeiträge und Spenden für rechtliche Beratung eingesetzt werden müssen, kann nicht vom Gesetzgeber gewollt sein". Mit Interesse verfolgt der Verband daher die weiteren Vorschläge des mit Empfehlungen beauftragten "Nationalen Forums für Engagement und Partizipation", sowie die vorgesehene Abstimmung zwischen allen Bundesministerien.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V.
Pressestelle
Luisenstr. 48, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961
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