Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht behindern

(Bonn) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appelliert nachdrücklich an den Bundesrat, die im Juli 2001 vom Bundestag beschlossene Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht zu vehindern. „Bedauerlicherweise werden die Terroranschläge in den USA von Bundesländern, die gegen eine Erweiterung des Gesetzes sind, als Vorwand genutzt, die Novellierung noch zu kippen“, sagte der DJV-Vorsitzende Dr. Siegfried Weischenberg am Mittwoch in Hamburg. Weischenberg forderte den Bundesrat auf, in seiner morgigen Sitzung an dem erweiterten, die Pressefreiheit berücksichtigen-den Gesetz festzuhalten.

Insbesondere die vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts auf selbstrecherchiertes Material ist aus Sicht des DJV ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Redaktionsgeheimnisses, aber auch des Vertrauensverhältnisses zwischen Journalisten und Informanten. Beide – Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz – seien unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass die Medien ihre Funktion der Information, Kritik und Kontrolle wahrnehmen könnten, sagte Weischenberg.

Der DJV-Vorsitzende betonte, dass auch nach dem beschlossenen, erweiterten Zeugnisverweigerungsrecht eine Durchsuchung von Redaktionen und sonstigen Arbeitsräumen von Journalisten zulässig bleibt, wenn die Aussagen zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen. Nach dem neuen Gesetz sei
allerdings künftig eine sorgfältige Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanträgen der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Bedeutung der Pressefreiheit gefordert. „Damit ist es nicht mehr möglich, Journalisten bei der Aufklärung von Vergehen, wie zum Beispiel Beleidigungen, ungewollt zu Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft zu machen“, sagte der DJV-Vorsitzende.

In der Vergangenheit hatte der DJV immer wieder eine Erweiterung des Zeugnis-verweigerungsrechts gefordert. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag wurde ein großer Fortschritt für die Arbeit von Journalisten und damit wieder für die Pressefreiheit erreicht. Diese Stärkung dürfe jetzt nicht wieder vom Bundesrat rückgängig gemacht werden, sagte Weischenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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