EU will Fahrtenschreiber für landwirtschaftliche Zugmaschinen einführen / Bauernverband kritisiert praxisfremde Regelung
(Berlin) - Das Europäische Parlament will Anfang Januar 2003 über einen Vorschlag zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr entscheiden. Die Neufassung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) grundsätzlich befürwortet. Ihr Ziel: Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mehrere Änderungen sind nach Einschätzung des Bauernverbandes jedoch zu weitgehend und völlig praxisfremd für die Land- und Forstwirtschaft. Dies betrifft insbesondere den überbetrieblichen Maschineneinsatz. So sollen beispielsweise Traktoren zukünftig den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterworfen werden, wenn sie von landwirtschaftlichen Lohnunternehmern eingesetzt werden. Folglich müssten solche Schlepper mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden.
Bislang sind alle Traktoren, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, von solchen Vorschriften ausgenommen. Der Bauernverband fordert die Beibehaltung dieser Regelung und begründet dies damit, dass Zugmaschinen für landwirtschaftliche Zwecke nicht nur von landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch von Lohnunternehmen eingesetzt werden. Im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit sei es unerheblich, ob ein Traktor durch einen landwirtschaftlichen Betrieb oder durch einen anderen Betrieb für landwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werde. Die Arbeitsleistung sei die gleiche, so der DBV. Zudem handele es sich bei Traktoren um Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht in erster Linie für den Gütertransport im Straßenverkehr bestimmt seien sondern für den Einsatz auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen.
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