Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

EuropĂ€ische Zeitungsverleger kritisieren RegierungsplĂ€ne fĂŒr neues Urhebervertragsgesetz

(BrĂŒssel/Berlin) - Die Zeitungsverleger in allen Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union haben die PlĂ€ne der Bundesregierung fĂŒr ein neues Urhebervertragsgesetz scharf kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung mit kollektiven VergĂŒtungsregeln (§ 36 des Regierungsentwurfs) ein Instrumentarium einfĂŒhren wolle, das im Widerspruch zum europĂ€ischen Wettbewerbsrecht stehe, heißt es in einem Brief des in BrĂŒssel ansĂ€ssigen EuropĂ€ischen Zeitungsverlegerverbands (ENPA) an Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Wenn staatliche Institutionen fĂŒr ganze Branchen Einkaufskonditionen festsetzten, verstoße dies gegen Artikel 81 des EG-Vertrags. Damit wĂŒrde in Europa ein PrĂ€zedenzfall fĂŒr einen staatlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Marktpartner geschaffen. "Die europĂ€ischen Verleger lehnen dirigistische Maßnahmen dieser Art ab", heißt es in dem Brief an den Kanzler. Die Mitglieder der ENPA befĂŒrchten, dass das neue Urhebervertragsrecht sich zumindest mittelbar in allen europĂ€ischen Staaten negativ auswirken könnte. Die ENPA hob hervor, dass die EU-Kommission seit einigen Monaten an einem Gutachten zur Frage des Urhebervertragsrechts und seiner wirtschaftlichen Praxis arbeite. Um so wunderlicher sei es, dass die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Gutachtens nicht abwarte, sondern einen nationalen Alleingang unternehme.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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