Europäisches und nationales Vergaberecht müssen Tariftreue beinhalten
(Berlin) - Die zwingende Aufnahme von Tariftreueerklärungen in das europäische und nationale Vergaberecht forderte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Donnerstag anlässlich einer DGB-Veranstaltung zum Thema „Wettbewerb versus Sozialschutz – Die Zukunft der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU“ in Brüssel.
Bei einem öffentlichen Auftragsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland von jährlich rund 400 Milliarden DM und in den 15 Mitgliedsstaaten der EU bei etwa 1,4 Billionen DM jährlich dürfe der Wettbewerb nicht zu Lasten von Tarif- und Sozialstandards erfolgen, so Heinz Putzhammer. Die Gewerkschaften erwarten vom Staat, dass er bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht die Unternehmen bevorzugt, die nur deshalb das billigste Angebot abgeben, weil sie Tarifverträge nicht einhalten.
Die öffentliche Auftragsvergabe umfasst neben dem gesamten Baugewerbe ebenfalls die öffentlichen Dienstleistungen, wie z.B. die Auftragsvergabe bei der Müllabfuhr bis hin zum öffentlichen Nahverkehr. Mit Blick auf die bestehenden Tariftreueerklärungen in den Bundesländern Bayern und Saarland für das Baugewerbe forderte Heinz Putzhammer die Bundesregierung ein-dringlich auf, endlich das nationale Vergaberecht so zu gestalten, dass die Tariftreue zwingender Bestandteil wird.
Gerade der Mittelstand brauche solche Regelungen, um ruinösen Wettbewerb zu unterbinden. Nationale Tariftreueerklärungen und Frauenförderung müssten von der nationalen und europäischen Politik im Vergaberecht aufgenommen werden.
Die Beschäftigten würden nicht verstehen, dass sie für Tarifverträge zwei Mal kämpfen müssten; erst für den Abschluss und dann noch einmal für die Anwendung, so Putzhammer weiter. Bundes- und Landesgesetze sowie Europäisches Vergaberecht müssen der Tariftreue Rechnung tragen, damit die Menschen in Europa die europäische Idee nicht als wechselseitiges Lohndumping erleben.
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