Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Fachkräftesicherung durch Teilzeitberufsausbildung / Handwerksbetriebe halten Auszubildende auch in besonderen Familiensituationen

(Berlin) - Die Teilzeitberufsausbildung ist eine noch wenig bekannte Möglichkeit im Spektrum der Ausbildungsangebote im Handwerk. Doch die Erfahrungen sind positiv, so der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer: "Viele Ausbildungsbetriebe machen nach anfänglicher Skepsis die Erfahrung, dass junge Menschen, die Verantwortung für eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernommen haben, sich mindestens ebenso engagiert und zielorientiert in ihre Ausbildung einbringen wie diejenigen ohne diesen besonderen Aufwand", so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Handwerksbetriebe profitieren in mehrfacher Hinsicht vom Modell der Teilzeitberufsausbildung: Die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens unterstützt die Suche nach Auszubildenden und Fachkräften und führt bei den Kunden zu einem Imagegewinn. Ausbildungsabbrüche aufgrund veränderter Familiensituationen können abgewendet und junge Mitarbeiter langfristig an den Betrieb gebunden werden. Die Auszubildenden können nach individuellen Vereinbarungen zeitlich passend zur Betriebsorganisation eingesetzt werden. Selbst der Einsatz auf Baustellen lässt sich im Rahmen einer Teilzeitberufsausbildung gestalten.

Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Auszubildende und Betrieb verständigen sich zunächst über Umfang, Lage und Verteilung der betrieblichen Ausbildungszeiten: Wird die wöchentliche Ausbildungszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts, um höchstens 25 Prozent unterschritten und ist das Ausbildungsziel in der gekürzten Ausbildungszeit voraussichtlich zu erreichen, ist eine Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungszeit nicht erforderlich. Reduziert sich die wöchentliche Ausbildungszeit auf mindestens 20 Wochenstunden, verlängert sich die Gesamtausbildungszeit um maximal ein Jahr. Der Berufsschulunterricht und die Maßnahmen der überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) müssen dabei in vollem Umfang besucht werden.

Die Ausbildungsvergütung wird bei reduzierter Ausbildungszeit im Betrieb in der Regel zeitanteilig angepasst. Ergänzende Leistungen zur finanziellen Entlastung der Auszubildenden können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden - dies sind z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (bei eigenem Haushalt bzw. Haushalt mit Partner), Kindergeld für sich und/oder das eigene Kind, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Der Urlaubsanspruch entspricht dem von Vollzeitauszubildenden, sofern nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert wird. Reduziert sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungstage pro Woche, fällt auch der Urlaubsanspruch in der Regel anteilig aus.

Wo erfahre ich mehr?
Zu allen Fragen der Teilzeitausbildung beraten die Ausbildungsberatungen der zuständigen Handwerkskammern, die gemeinsam mit den Interessenten individuelle Lösungen entwickeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(cl)

NEWS TEILEN: