Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

(Berlin) - Statement von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet seit Jahren und damit auch den jüngsten Vorstoß des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren.

"Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann stellt zu Recht die Einordnung der 'Beförderungserschleichung' als Straftatbestand in Frage. Verfolgung und Ahndung dieses Verhaltens als Straftat verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten, belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Der DAV plädiert daher seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit.

Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen sind in Relation zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismäßig hoch - bei rund 200 Millionen Euro jährlich. Die Einordnung als Straftat verbaut den Strafverfolgungsbehörden jeglichen Ermessensspielraum. Beim Fahren ohne Fahrschein handelt es sich regelmäßig um ein 'Armutsdelikt'. Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können, werden kriminalisiert. Da sie auch die Geldstrafe nicht bezahlen können, müssen sie Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Ihr Verhalten ist aber nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts schreibt vor, auf Strafverfolgung nur als letztes Mittel zurückzugreifen. Die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte müssen entlastet werden, um sich auf die Dinge zu konzentrieren, für die sie gebraucht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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