Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Fallpauschalengesetz: BVMed begrüßt Bundesratsinitiative zur Einführung medizintechnischer Innovationen im Krankenhaus

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einem offenen Brief die Empfehlungen des Bundesrats zur Einführung medizintechnischer Innovationen im Krankenhaus im Rahmen des Fallpauschalengesetzes begrüßt. Das Schreiben ist an die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sowie an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags gerichtet.

Nach den Empfehlungen des Bundesrats sollen die örtlichen Vertragsparteien, also das Krankenhaus und die Krankenkasse, erstmals für das Kalenderjahr 2005 verpflichtet werden, zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren. Damit würde die bisherige „Kann-Regelung“ ersetzt durch eine Verpflichtungsregelung. Sollte keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande kommen, besteht nach der Empfehlung des Bundesrats die Möglichkeit der Anrufung einer Schiedsstelle.

Der BVMed fordert in dem offenen Brief das Bundesgesundheitsministerium und den Bundestag auf, die Empfehlungen der Ländervertretungen zur Implementierung von Innovationen im Krankenhaus zu übernehmen. "Innovative Medizinprodukte und Medizintechnologien sind unverzichtbar für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Patienten. Die vorgeschlagene Empfehlung ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, den Patienten die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu ermöglichen", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Höchste Priorität müsse es für die Vertragsparteien auf Landesebene sein, für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unbürokratisch und schnell Vereinbarungen für eine sachgerechte Vergütung zu treffen, so der BVMed. Der Wirtschaftsverband, der über 180 Hersteller von Medizinprodukten und Medizintechnologien vertritt, zeigte kein Verständnis für Äußerungen des zuständigen Fachreferats des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ablehnen werde. Denn damit bleibe die vom BMG immer wieder gemachte Aussage, dass die Politik innovative Verfahren fördern wolle, nur ein Lippenbekenntnis.

Der BVMed hält es für notwendig, dass außerhalb der vorgesehenen jährlichen DRG-Anpassung Modelle entwickelt werden sollten, die es erlauben, den Einsatz entsprechender Technologien an Kompetenzzentren, z. B. medizinische Hochschulen, im Rahmen gesonderter „Innovations-DRGs“ probeweise zu vergüten. Damit kann sichergestellt werden, dass Ärzte und Patienten einen schnellen Zugang zu Innovationen erhalten, Erfahrungen sammeln und schließlich den Nutzen der Technologien bewerten können. Zudem trägt ein solches Vorgehen dazu bei, klinische Daten zu generieren und einen gesunden Wettbewerb zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zu fördern. Dies führt zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung insgesamt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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