Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Fallpauschalengesetz: DKG fordert Nachbesserung des Gesetzentwurfs

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet damit, dass bis Ende 2005 etwa 80 Prozent aller Krankenhausleistungen durch ein diagnose-orientiertes Fallpauschalensystem (DRG) abgebildet werden können. Dies erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers am 10. Oktober 2001 in Berlin bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (DRG) für Krankenhäuser.

Die ausländischen Erfahrungen zeigten, dass bestimmte Leistungen wie etwa der Neurologie und der Intensivmedizin oder bei sehr seltenen Erkrankungen nur schwer oder gar nicht abbildbar seien. „Für diese speziellen Leistungen müssen zwingend unbefristete und sachgerechte Öffnungsklauseln vorgesehen werden“, forderte Robbers. Die DKG würde gleichwohl den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf begrüßen. In diesem und einigen anderen wesentlichen Punkten sehe sie aber noch dringenden Nachbesserungsbedarf, so Robbers in der Stellungnahme der DKG zum Gesetzentwurf.

Dies betreffe vor allem die Ausgestaltung der beabsichtigten Regelungen zum Basisfallwert, der die Höhe der Vergütung bestimmt. So sehe der Gesetzentwurf vor, bei der Vereinbarung des Basisfallwerts ab 2006 fiktiv unterstellte Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven zu berücksichtigen. Eine Regelung, die auf unterstellten, nicht näher belegten Vermutungen pauschaler Wirtschaftlichkeitsreserven in den Krankenhäusern beruhe, lehne die DKG mit aller Schärfe ab. Solche Reserven seien angesichts der seit Anfang der neunziger Jahre dauernden Budgetierung längst ausgeschöpft. Anpassungen des Basisfallwerts nach dem Jahr 2005 sollen aus Sicht der DKG nur dann möglich sein, wenn tatsächliche Wirtschaftlichkeitsreserven aufgrund validierter Daten nachgewiesen würden. Die Krankenhäuser forderten zudem, dass bei einer Mengenausweitung der Basisfallwert nur soweit abgesenkt werden dürfe, als die durch die zusätzlichen Fälle entstehenden variablen Kosten abgedeckt werden.

Das von der Bundesregierung vorgesehene Optionsmodell, das die Einführung des neuen Entgeltsystems ab 2003 zunächst auf freiwilliger Basis und ab 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich vorsehe, werde von der DKG voll unterstützt, machte Robbers vor den Ausschussmitgliedern deutlich.

Quelle und Kontaktadresse:
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