Familienunternehmer zum harten Lockdown: viele Fragen, wenig Antworten / Reinhold von Eben-Worlée fordert Verlängerung des rettenden Verlustrücktrags
(Berlin) - Aus dem Lockdown light wird ein harter Lockdown. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich gestern darauf geeinigt, nach Restaurants und Hotels nun auch wieder den Einzelhandel zu schließen. Ausgenommen sind wie im Frühjahr Lebensmittelläden und beispielsweise Drogerien. DIE FAMILIENUNTERNEHMER unterstützen das Ziel, ein Überlaufen der Intensivstationen zu verhindern. "Es gibt zu Recht Nachfragen, ob die jetzt beschlossenen Maßnahmen wirklich die besten sind, um das Ziel zu erreichen. Zu bedenken sind auch die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen eines geschlossenen Einzelhandels", erklärt Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands. "Der Einzelhandel ist oft der wichtigste Absatzkanal vieler anderer - nicht direkt von Corona-Maßnahmen betroffener - Unternehmen. Eine wochenlange Blockade dieses Points of Sale hat gravierende gesamtwirtschaftliche Folgen. Die große Koalition kann den Einzelhandel schließen, muss dann aber auch gleichzeitig Antworten liefern, wie die mittelbar und auch unmittelbar betroffene Zulieferbetriebe entschädigt werden können. Widersinnig wirkt es zudem, dass am Mittwoch zeitgleich zum harten Lockdown das Jahressteuergesetz verabschiedet werden soll und damit die Chance verpasst wird, den für viele Unternehmen rettenden Verlustrücktrag um ein weiteres Jahr für 2018 zu erweitern. Keine andere Hilfsmaßnahme wäre so unkompliziert, zielgerichtet und bringt den notleidenden Unternehmen derart schnell Liquidität. Wenn eine Mehrwertsteuersenkung über Nacht geht, muss auch ein erweiterter Verlustrücktrag über Nacht möglich sein."
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