Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

"Freiverkehrsklausel" ermöglicht auch weiterhin den Export deutscher Zeitschriften mit Tabakwerbung nach England

(Bonn) - Deutsche Zeitschriften, die Tabakwerbung enthalten, dürfen weiterhin nach Großbritannien exportiert werden. Mit dieser Entscheidung kam das britische Health Department jetzt der Forderung des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nach einer "Freiverkehrsklausel" in dem geplanten britischen Gesetz zum Tabakwerbeverbot nach. Dieses Gesetz sieht eine nationale Umsetzung des EU-Tabakwerbeverbotes, das für Zeitschriften ab Juli 2002 europaweit gelten soll, in England schon ab Dezember 1999 vor. Der Vertrieb deutscher Zeitschriften sollte von dem Verbot zunächst auch betroffen sein, obwohl den Zeitschriften in Deutschland Tabakwerbung weiterhin erlaubt ist. "Die Erklärung des britischen Gesundheitsministeriums zeigt, dass Großbritannien geltendes Europarecht respektiert und die Einfuhr deutscher Zeitschriften nicht willkürlich behindert", erläutert VDZ-Präsident Dr. Hubert Burda die Entscheidung.



Der deutsche Verlegerverband hatte in seiner Forderung geltend gemacht, dass auf Grund europäischen Rechts Zeitschriften, die in einem EU-Mitgliedstaat legal in Verkehr gebracht werden, nicht in einem anderen Mitgliedstaat verboten werden dürfen und dementsprechend auch weiterhin eine freie Einfuhr deutscher Zeitschriften nach England verlangt. "Wir hoffen, dass die jetzige Entscheidung der britischen Regierung zugunsten eines freien Europas von Dauer sein wird", ergänzt Dr. Hubert Burda und weist auf eine Einschränkung des Health Departements hin. Danach behält die britische Regierung sich vor, maximale Einfuhrquoten für ausländische Magazine festzusetzen. Wie der VDZ erklärte, wäre eine solche Festlegung von Importquoten jedoch auch ein grober Verstoß gegen EU-Recht.



Die Ausfuhr deutscher Zeitschriften mit Tabakwerbung nach England soll allerdings nur bis zum Juli 2002 erlaubt sein. Danach soll Tabakwerbung in Zeitschriften nach dem Willen der EU europaweit verboten werden. Gegen diese europäische Tabakwerbe-Richtlinie haben jedoch bereits die deutsche Regierung und mehrere Unternehmen beim Europäischen Gerichtshof und dem Gericht in erster Instanz Klagen erhoben, denen von vielen Experten gute Erfolgschancen eingeräumt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ

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