Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Frontalangriff der BDA abwehren

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist die "gebetsmühlenhaften Wiederholungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)" strikt zurück, im Rahmen der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes den Tarifvorrang aufzuweichen und die Mitbestimmung auszuhöhlen. "Die Tarifpolitik hat zahllose Öffnungsklauseln in Tarifverträgen hervorgebracht; diese können die Tarifpartner nutzen, ohne eine Verletzung der Tarifautonomie und bestehender gesetzlicher Regelungen. Von diesen Möglichkeiten können die Betriebsparteien Gebrauch machen und tun dies in der Praxis auch. Gesetzlicher Änderungen bedarf es nicht", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 12. Juni 2001 in Berlin.

Die Vorschläge der BDA seien scheinheilig, denn sie versuchten, den Betriebsrat als Ersatz-Gewerkschaft darzustellen, wohlwissend, dass Betriebsräte keine Durchsetzungsmittel, wie das Streikrecht, besäßen und auch nicht eingeräumt bekommen sollten. "Damit wird Lohn- und Sozialdumping das Wort geredet" so Engelen-Kefer. Diese Vorschläge führten in den einzelnen Branchen zu einem gnadenlosen und unkontrollierten Wettbewerb um die schlechtesten Arbeitsbedingungen. Dies schaffe keine Arbeitsplätze, sondern zerstöre sie. Eine Änderung dieser Regelungen wäre also kontraproduktiv: statt Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen, wären sie bedrohter denn je.

Mit ihren Vorschlägen zur Beschleunigung im Mitbestimmungs- und Einigungsstellenverfahren wolle die BDA nur den Herr-im-Hause-Standpunkt wiederherstellen, so die Gewerkschafterin. Damit werde die Mitbestimmung in ihr Gegenteil verkehrt. "Das ist mit dem DGB nicht zu machen. Das Ammenmärchen der zu lange dauernden Mitbestimmungsverfahren ist empirisch nicht zu belegen. Im Durchschnitt dauern beispielsweise Sozialplanverhandlungen mit Einigungsstelle 24,5 Tage," sagte Engelen- Kefer.

Die BDA sei unehrlich, wenn sie auf der einen Seite den Entwurf als kostenträchtig und bürokratisch geißle und andererseits Kostenentlastungen und Entbürokratisierung der vereinfachten Wahl-verfahren blockiere.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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